Guten Tag,
ist es Möglich einen Kaufvertrag für eine andere Person abzuschließen ohne eine Vollmacht dieser zu haben?
Guten Tag,
ist es Möglich einen Kaufvertrag für eine andere Person abzuschließen ohne eine Vollmacht dieser zu haben?
Ja, die Rechtsfolgen stehen hier:
Also wenn der jenige nicht seine zustimmung gibt ist der Kaufvertrag nicht gültig. Richtig?
Ja, wobei sich die weitere Rechtsfolge dann hieraus ergibt:
Und genau da blick ich nicht durch.
Wnn man es nun in Unkenntnis tut. Ist der Vertreter in dem Falle beschränkt haftbar.
Oder wie muss man das verstehen?
Absolut richtig.
Levay
Ok wenn der Vertragspartner aber wusste das der Vertreter dazu nicht berechtigt war. Ist dann der Vertrag null und nichtig?
Ich will mich jetzt nicht aus dem Fenster lehnen, denn ich habe gerade keine Möglichkeit, es nachzusehen, aber meines Erachtens: ja, null und nichtig.
Levay
Danke es hilft zumindest bei meinen Gedankengängen.
Ist ne verzwickte Sache.
Ist ein Kaufvertrag eigentlich immer rückgängig zu machen? Hat man sozusagen immer ein Rückgaberecht? Egal bei was?
Hallo,
als Ergänzung zu dem was Levay schrieb: Der Vertretene hat aber die Möglichkeit der nachträglichen Genehmigung, womit wir bei einem regelmäßig eingesetzten Mittel im Notariatsalltag wären. Wenn Parteien nicht gleichzeitig am selben Ort erscheinen können, arbeitet man oft mit einem vollmachtlosen Vertreter. D.h. ein Notariatsangestellter tritt offen für die nicht anwesende Partei als Vertreter ohne Vollmacht auf, und unterschreibt den Vertrag (natürlich ohne jegliche Haftung zu übernehmen). Jetzt kann die vertretene Partei nachträglich die Genehmigung erteilen, und der Vertrag ist perfekt.
Gruß vom Wiz
Ist ein Kaufvertrag eigentlich immer rückgängig zu machen? Hat
man sozusagen immer ein Rückgaberecht? Egal bei was?
Nein, das ist eine Ausnahme. Grundsätzlich müssen geschlossene Verträge erfüllt werden.