§68wg

Was besagt der §68WG?
Ich habe gegenüber der ARAG im Oktober 2000 eine Haftpflichtversicherung zum 1.1.01 gekündigt, obwohl die Laufzeit bis zum 1.7.01 betragen hätte.
Jetzt beruft sich die Arag darauf, daß meine Kündigung einem Aufhebungsvertrag gleich käme. Sie hat"rückwirkend" mit Datum vom 22.01.01 die Kündigung akzeptierte.
Gegen diese rückwirkende Einordnung versuchte ich anzugehen, bisher erfolglos. Was tun?

MfG
Heinz

Was ist WG?

Marco

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