Inkassogebühren bei 'Schuld' des Gläubigers

Liebe Wer-Weiss-Was-ler,

mal angenommen, ganz fiktiv:

1.) Jemand bezieht ein Abo, abgerechnet wird per Bankeinzug.

2.) Durch einen „Datenfehler“ stellt die Abo-Firma den Kunden auf Rechnung statt Bankeinzug um. Der Kunde ist allerdings beruflich unterwegs und kann erst reagieren, als die Inkasso-Mahnung kommt: Rechnungsgebühr + Inkassogebühr.

3.) Nach Kontaktaufnahme nimmt die Abo-Firma die Schuld auf sich; der Fehler lag auf ihrer Seite. Der Kunde möge lediglich den offenen Grundrechnungsbetrag überweisen, dann werde man sich um das Inkasso-Büro kümmern und den Kunden wieder als Bankeinzugskunde führen.

4.) Der Kunde überweist den Grundrechnungsbetrag, das Abo läuft weiter, er wird wieder auf Bankeinzug gestellt.

5.) Wochen später meldet sich das Inkasso-Büro: der Kunde habe lediglich den Grundrechnungsbetrag überwiesen, nicht jedoch die Inkassogebühr - man werde jetzt das Mahnverfahren eröffnen, sollte der Kunde nicht sofort die ausstehende Summe zahlen.

Frage: wie sollte der Kunde in diesem fiktiven Fall reagieren?

Herzlichen Dank und einen schönen Sonntag!

Frage: wie sollte der Kunde in diesem fiktiven Fall reagieren?

Das ist ja eher eine Frage aus dem allgemeinen Leben als aus dem Bereich des Rechts. Wie soll man schon reagieren! Indem man das offenbar vernünftige Unternehmen noch mal kontaktiert und darauf hinweist, dass wohl nach wie vor etwas schief läuft.

Levay

Hallo, Stur gegen Stur, ich würde kein Porto für irgendeine Reaktion
ausgeben; erst Dampf machen bei einem gerichtl. Mahnbescheid, d.h
Wiederspruch einlegen. Gruß