Hallo,
eine Frage zur Verteilung der Wasserkosten: in einem Mehrfamilienhaus (8 Parteien) ist eine Waschküche mit Waschmaschine, Trockner und Schleuder installiert. Benutzt
werden dürfe diese Geräte auch von den Nachbarhäusern, also
von insgesamt 24 Parteien, was zwar selten vorkommt, da fast
jeder eine eigene Waschmaschine in der Wohnung hat, jedoch
jetzt häuft es sich. Die Wasseruhr läuft jedoch nur auf
die 8 Parteien, in deren Haus die Waschküche ist. Ist das
so rechtens oder ist der Vermieter in dem Fall verpflichtet
eine Wasseruhr zu installieren, das den Verbrauch auf alle
24 Parteien umlegt?
Wie ist es überhaupt geregelt, ist es rechtens den Wasserverbrauch für ein 8-Familienhaus durch 8 zu teilen, wenn
in manchen Wohnungen zwei, in anderen 5 Personen leben?
Huhu,
also ersteres ist sicher nicht in Ordnung, sonst müsstest du ja dulden müssen, dass die Leute aus der Parallelstrasse auch noch auf deine Kosten waschen dürfen. Da rebelliert mein Rechtsempfinden, obwohl ich von den Dingen nicht viel Ahnung habe.
Die zweite Frage beantwortet möglicherweise dein Mietvertrag. Wenn über die Wasserumlage nichts drin steht, sollte nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Wenn das nicht möglich ist, müsste der Vermieter die Voraussetzung dazu schaffen. Aber ist es denn nicht obligatorisch, dass jede Wohnung ihre eigene Wasseruhr hat? Ist doch kein so grosser Aufwand…
In meinem Haus wohnten früher zwei Parteien, da hatte jede ihre Wasseruhr.
Grüsse Gundel
Die zweite Frage beantwortet möglicherweise dein Mietvertrag.
Wenn über die Wasserumlage nichts drin steht, sollte nach dem
tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden.
Naja, zumindest wäre es gerechter pro Kopf abzurechenen als pro Wohnung. Oder wird pro qm gerechnet?
Wenn das nicht
möglich ist, müsste der Vermieter die Voraussetzung dazu
schaffen. Aber ist es denn nicht obligatorisch, dass jede
Wohnung ihre eigene Wasseruhr hat?
Nein, bei Neubauten vielleicht. Bei älteren Häusern leider nicht.
Ist doch kein so grosser
Aufwand…
Waaaaaaaas?
Hier steht das gerade an und es ist ein Elend!
Mein Bad muß aufgeklopft, die Einbauküche abgebaut und die Wand dahinter aufgeschlagen werden… ich finde es ist ein schrecklicher Aufwand, aber dann haben wir endlich unsere eigene Wasseruhr und zahlen nur noch unseren Verbrauch!
Denn jetzt zahlen wir für 2!!! Nasen (die 4 mal im Jahr baden, sonst duschen und bisher keine Waschmaschine hatten) 100 qm!!!
In meinem Haus wohnten früher zwei Parteien, da hatte jede
ihre Wasseruhr.
Waaaaaaaas?
Hier steht das gerade an und es ist ein Elend!
Mein Bad muß aufgeklopft, die Einbauküche abgebaut und die
Wand dahinter aufgeschlagen werden…
ok ok… *weisse Fahne hiss*
Ich nehm alles zurück und bedauer dich ein bisschen.
Hier brauchten dazu in der Tat keine Mauern aufgestemmt zu werden, das Rohr ist an einer Stelle frei zugänglich…
Trotz oder gerade wegen Altbau.
Grüsse
Gundel
Hallo Merit,
die Aufteilung der Wasserkosten ist vermutlich in der Teilungserklärung oder ähnl.beschrieben. Die Sache mit den Wasserzählern wird in den Bundesländern verschieden gehandhabt. Auf der Eigentümerversammlung kann ein Antrag auf Wasserzähler gestellt werden. Ist nicht ganz einfach, da bei einer m² Abrechnung diejenigen maulen, die mit vielen Personen auf wenig m² wohnen. Erfahrungsgemäß sinken bei Einzelabrechnung die Wasserverbräuche (gut für die Umwelt). Für Vermieter ist die Abrechnung Mieter-Wasserversorger auch interessant, da dann der Vermieter nicht mehr in Vorleistung treten muss (Argumente in eine Eigentümerversammlung)
Gruss Maren