ich habe mal gelesen, daß man Videofilme, die man aus der Videothek ausgeliehen hat, zu privaten Zwecken kopieren darf. Man darf aber keine Kopien verkaufen, in Umlauf bringen bzw. öffentlich vorführen.
Ist das korrekt? Was heißt genau „zu privaten Zwecken“? Darf ich eine Kopie zusammen mit Freunden anschauen oder wäre das bereits eine öffentliche Vorführung?
Ich kenne es nur so, dass sich die Urheber eines Werkes grundsätzlich jede Vervielfältigung auch zu privaten Zwecken verbitten.
Allerdings fällt es bei privater Nutzung ja nicht auf und ist eigentlich auch nicht geschäftsschädigend. Und das geschäftsschädigende Gebaren ist es ja, was durch das Urheberrechtsgesetz unterbunden werden soll.
Gruß, bebro
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Ich kenne es nur so, dass sich die Urheber eines Werkes
grundsätzlich jede Vervielfältigung auch zu privaten Zwecken
verbitten.
Hi!
Ich dachte eigentlich es sei bei Videos ähnlich wie bei Audioprodukten, bei denen eine private Vervielfältigung erlaubt ist, da man eine Urheberrechtsabgabe mit dem Kauf von Leerkassetten bezahlt hat. Müsste bei Video IMHO genauso sein.
wenn es nicht ausdrücklich untersagt ist, einen geleihenen Film für private Zwecke zu kopieren, darfst Du davon ausgehen, das es erlaubt ist.
Eine öffentliche Vorführung ist eine Vorführung mit wirtschaftlichem Interesse, d.h. du erhebst Eintritt oder benutzt die Aufführung um deinen selbstgebrannten Schnaps an den Mann/Frau zu bringen oder zur Verkaufsförderung für Deine Tupperparty.