Baustellenampel

Ich habe irgendwo ein Urteil gelesen , daß man bei Überfahren einer roten Baustellenampel nicht bestraft wird . Nur ich finde dieses Urteil nicht mehr . Weiß vielleicht jemand , wo es steht ?
Gruß
Dietmar

Das habe ich noch nie gehört. Fraglich ist nur, ob die Ampel von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet worden ist und ob sie techn. einwandfrei ist. Wenn beides zutrifft, ist auch eine Baustellenampel zu beachten.

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Ich habe irgendwo ein Urteil gelesen , daß man bei Überfahren
einer roten Baustellenampel nicht bestraft wird . Nur ich
finde dieses Urteil nicht mehr . Weiß vielleicht jemand , wo
es steht ?

Man MUß auch an einer Baustellenampel halte, da diese, wie auch alle anderen Maßnehmen zur Verkehrssicherung der Baustelle von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurde.
Ein Urteil in dieser Richtung kann sich höchstens auf eine defekte ampel beziehen, die Dauerrot abstrahlt.
Dann darf diese natürlich bei Rot überfahren werden, der Verstoß des Fz-Führers ist dann gerechtfertigt.

Allerdings muß man erst lang genug warten.
M.

Hi Dietmar

Es hat mal einen (Berufungs-)Fall gegeben wo ein Fahrverbot wieder rückgängig gemacht wurde da es sich bei dem Rotlichtverstoß um eine Baustellenampel handelte die eine sehr kurze einspurige Baustelle absicherte. Der Autofahrer war da spät Nachts bei Rot weitergefahren da sehr gut zu erkennen war das kein Gegenverkehr naht. Das war auch der Grund weshalb das Fahrverbot in eine Geldbuße umgewandelt wurde.
Dieses Urteil spricht aber nun niemanden davon frei Baustellenampeln zu beachten.

Grüßle
Frank K.

Hallo Leute

Danke für eure Antworten . Aus der Erinnerung heraus würde ich der Antwort von Frank zustimmen , das ich dieses Urteil gelesen habe . war halt schon länger her .
bis denne
Dietmar