Förderverein fordert Mitgliedbeiträge aus Inaktive

Guten Tag, ich hätte da mal eine Frage zu folgenem Fall: Vor nun mehr fünf Jahren gab es in einem Kindergarten einen Förderverein der sich zur Aufgabe gemacht hat diesen Kindergarten finanziell zu unterstützen. Einige Eltern der Kindergartenkinder waren dort Mitglieder solange diese dem Kindergarten angehörten. Einige dieser Eltern blieben auch nach der Einschulung ihrer Kinder Mitglieder wenn Geschwisterkinder noch folgen würden. So kam es, das eine Mutter (ich nenne sie hier mal, der besseren verständlichkeit wegen, Frau P. ) feststellte, das nach ihrer Rückkehr in den Kindergarten der Förderverin nicht mehr aktiv war. Was war geschehen?
Auch die Kinder des ehemaligen Vorstandes waren in der zwischenzeit eingeschult worden. Bei der letzten Jahreshauptversammlung erklärte sich aber niemand mehr bereit diese ehrenamtlichen Posten zu bekleiden. So ruhte der Fö-verein zwei Jahre…werder eine Mitgliederversammlung noch andere aktivitäten fanden in dieser Zeit statt auch die Mitgliedsbeiträge wurden nicht mehr abgebucht. Erst dann wurde er durch einige angagierte Mütter wieder ins Leben gerufen. Frau P. war zwar nie Ausgetreten (sie hätte ja auch niemandem ihre Kündigung geben können)dennoch wurde ihr nahe gelegt noch einmal eine neue Anmeldung zu Unterschreiben um einen besseren Überblick zu haben da auch die Unterlagen von damals nicht mehr vollzählig bzw. undurchsichtig waren. Frau P. begrenzte diese neue Anmeldung nun aber direkt auf ein Jahr, da dann ihre jüngste Tochter die Schule besuchen würde. Außerdem trat sie selbst dem Vorstand für dieses eine Jahr bei.
Auf einer der ersten Vorstandssitzung kam dann die Idee auf die Mitgliedsbeiträge aus der Inaktiven Zeit von all denen einzufordern die nun auch wieder bzw. noch Mitglied sein wollen. Frau P. die dem Vorstand ja nun angehörte war weder in der Lage noch bereit das eingeforderte Geld zu zahlen. Immerhin hätte der Verein ja jederzeit fristgerecht mittels der Einzugsermächtigung abbuchen können. Doch der Verein war ja Inaktiv. So verging dieses letzte Kindergartenjahr. Andere Mütter denen es ählich ergangen war wie Frau P. hatten inzwischen gezahlt. Sie würden ohnehin noch einige Jahre länger mit dem Kindergarten/Förderverin zu tun haben. Außerdem viel es ihnen auch nicht so schwer wie Frau P. das Geld aufzubringen. Nachdem auch die jüngste Tochter von Frau P. eingeschult worden war bekam diese Post…!

Der Vorstand drohte ihr, wenn bis zum Tag X noch immer kein Geld auf das Vereinskonto eingegangen sein sollte werde man die offenstehenden Quatalsabbuchungen von ihrem Konto begleichen. Außerdem sehe man sich erst nach Begleichung der Schulden in der Lage ihre Kündigung zu akzeptieren!!!

Darf der Förderverein das Geld einfordern obwohl er in der fraglichen Zeit quasi Tod war? Er hätte theoretisch ja immer Fristgerecht abbuchen können. Darf er sich darüberhinaus auch nach der Kündigung noch von ihrem Konto bedienen (Sie hatte seinerzeit eine Einzugsermächtigung ausgestellt). Darf der Verein ihre Kündigung einfach zurückweisen? Muß Frau P. zahlen?

Vielen Dank im vorraus schon einmal für die Antwort…;o)

Hallo,

einen „ruhenden“ Verein mit ruhenden Pflichten gibt es nicht, die Rechtsprechung (BGH WM 1965, 1132; 1976, 686; OLG München JFG 18 (1938), 183) nimmt aber bei langer Untätigkeit aller Mitglieder ein „Erlöschen“ an, manche sehen die Untätigkeit auch als eine Art konkludenter Austritt aller Mitglieder an. Ist aber nur ein Mitglied aktiv, ist es nichts mit Erlöschen.

Man sollte noch erwähnen, dass die entschiedenen Fälle alle eine Untätigkeit von mehr als 6 Jahren zum Gegenstand hatten. Es kommt zwar nicht auf die Dauer entscheidend an, aber welche Aktivitäten entfaltet denn ein Mitglied im Förderverein überhaupt - außer zu zahlen?

Und auch aus dem „Neubeitritt“ eine Einigung über das Nichtbestehen einer Mitgliedschaft zu konstruieren, ist kein sicheres Fahrwasser, wenn niemand gehandelt hat, der den Verein rechtlich vertritt.

Im Ergebnis sieht es daher hier für das Mitglied schlecht aus.

VG
EK

Hallo,
so manche Fördervereinssatzung hat ihre Lücken.
Ich würde mit der Satzung zum Anwalt gehen und ausloten lassen, was möglich wäre.

Gruß Dietmar

Ich sehe es wie E. Krull. Solange der Verein existiert und Frau P. ihre Mitgliedschaft nicht gekündigt hat, muss sie die fälligen Vereinsbeiträge zahlen, notfalls auch rückwirkend.
Es wurde nicht vorgetragen, dass Frau P während der inaktiven Zeit des Vereins aus diesem austreten wollte, so dass diese Inaktivität eigentlich für die Frage der Beitragspflicht keine Rolle spielt.
Andererseits haben die Vorstände nach der Wiederbelebung „Neubeitritte“ vorgeschlagen/angeboten, so dass das Handeln des Vereins/der Vorstände widersprüchlich ist. Insoweit sollte Frau P wirklich einen Anwalt um Rat fragen.
Die Kündigung oder Annahme der Kündigung mit der Zahlung der Beiträge zu verknüpfen ist nicht möglich. Eine Kündigung wird grundsätzlich wirksam, sobald sie zugeht. Frau P muss deshalb auch nur Beiträge zahlen, die bis zur Wirksamkeit der Kündigung fällig wurden.