Gilt PKH für mehrere Angelegenheiten?

Hallo zusammen,

jemand bekommt PKH für beispielsweise die Übernahme der RA-Kosten bzgl. der Regelung des Umgangs zwischen dem Kind und seinem Vater. Beim Anhörungstermin beim Familiengericht einigen sich KV und KM.

Tage später erhält der KV Post vom RA der KM und soll seine EK-Nachweise bzgl. KU-Berechnung offenlegen. Da es sich ja um eine andere Angelegenheit handelt, als um die, für die die PKH bewilligt wurde, möchte die KM wissen, ob auch diese Kosten für die zweite Angelegenheit von der Bewilligung der PKH für die erste Angelegenheit miteingeschlossen ist oder ob die KM für diese zweite Angelegenheit einen gesonderten Antrag auf PKH stellen muss? Könnte der RA der KM die zweite Angelegenheit so abrechnen, dass sie von der Bewilligung der PKH für die erste Angelegenheit mit abgerechnet wird?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

PS: PKH = Prozesskostenhilfe
RA = Rechtsanwalt
KV = Kindesvater
KM = Kindesmutter
EK = Einkommen
KU = Kindesunterhalt

Zunächst sollt sich die KM den Anwalt fragen um dessen (spätere) Vergütung es ja geht.
Anhängig bei Gericht ist zunächst nur ein Verfahren hinsichtlich Umgangsrecht gewesen. Wenn der Kindesunterhalt in einem gesonderten Verfahren anhängig gemacht wurde, ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Zunächst sollte man jedoch mal in den PKH-Bewilligungsbeschluss schauen wie dieser dem Wortlaut nach gefasst ist.
Kindesunterhaltsansprüche müssen auch nicht unbedingt gerichtlich festgestellt werden. Auch das Jugendamt kann diese Urkunden erstellen, soweit man sich einig ist. Das ist wesentlich Kostengünstiger. Soweit das Verfahren noch nicht bei Gericht anhängig ist gibt es auch die Möglichkeit im Rahmen der Beratungshilfe eine notarielle Unterhaltsurkunde vom RA erstellen zu lassen und diese dann vom Notar beurkunden zu lassen. Auch hier muss das Gericht nicht involviert sein.