Hallo zusammen,
jemand bekommt PKH für beispielsweise die Übernahme der RA-Kosten bzgl. der Regelung des Umgangs zwischen dem Kind und seinem Vater. Beim Anhörungstermin beim Familiengericht einigen sich KV und KM.
Tage später erhält der KV Post vom RA der KM und soll seine EK-Nachweise bzgl. KU-Berechnung offenlegen. Da es sich ja um eine andere Angelegenheit handelt, als um die, für die die PKH bewilligt wurde, möchte die KM wissen, ob auch diese Kosten für die zweite Angelegenheit von der Bewilligung der PKH für die erste Angelegenheit miteingeschlossen ist oder ob die KM für diese zweite Angelegenheit einen gesonderten Antrag auf PKH stellen muss? Könnte der RA der KM die zweite Angelegenheit so abrechnen, dass sie von der Bewilligung der PKH für die erste Angelegenheit mit abgerechnet wird?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
PS: PKH = Prozesskostenhilfe
RA = Rechtsanwalt
KV = Kindesvater
KM = Kindesmutter
EK = Einkommen
KU = Kindesunterhalt