Müsste man bei einem Onlinekauf den Betrag bezahlen, der auf der Rechnung ausgewiesen ist oder könnte man sich auf den Betrag berufen, der auf der Bestellbestätigung angegeben wurde?
Hi
die Auftragsbestätigung ist das ausschlaggebende. Sobald man diese erhalten hat ist man einen rechtskräftigen Kaufvertrag mit dem Händler eingegangen
Grüße
DE
Hi
die Auftragsbestätigung ist das ausschlaggebende. Sobald man
diese erhalten hat ist man einen rechtskräftigen Kaufvertrag
mit dem Händler eingegangen
Hallo DE,
wenn man nicht Bescheid weiß, muss man hier nichts posten.
Lies mal hier weiter: http://www.jurpc.de/rechtspr/20030287.pdf
Im Versandhandel kommt der Kaufvertrag weder durch die Bestellung noch durch die Bestellbestätigung (=Bestätigung, dass der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags abgegeben hat) zustande, sondern idR durch Lieferung.
VG
EK
HI EK,
das ist ein spannender Link, vielen Dank. In den voran genannten Fall ist die Ware verschickt und angenommen worden. Nur in der beiliegenden Rechnung werden Versandgebühren berechnet, die in der Bestellbestätigung mit expliziet 0,00 Euro ausgewiesen wurden. Bezahlen oder nicht? Was meinst Du?
VG
Sandra
Hallo,
die Bestellbestätigung hat überhaupt keinen Rechtsinhalt.
Wichtig ist, ob beim Bestellen Versandkosten geschuldet waren (Versandbedingungen/AGB). Wenn das also kein Versender ist, der immer oder damals aufgrund einer Aktion versandkostenfrei liefert, dann: bezahlen.
VG
EK