Keine Freistellungsbescheinigung erhalten

Hallo,

angenommen eine ältere Person beauftragt einen Maler ihre kleine Wohnung neu zu steichen. Der Maler führt auch alles zur Zufriedenheit aus und stellt die Rechnung. Die ältere Person bezahlt auch pünktlich die Rechnung.

Nun will der Sohn der älteren Person ihre Rechnungen sortieren und stellt dabei fest, dass keine Freistellungsbescheinigung beiliegt. Auch nach mehreren Anfragen beim Maler wird man immer wieder vertröstet.

Wie vorgehen? Auf sich beruhen lassen (Rechnung beläuft sich bei ca. 1000 Euro).

Oder beim Finanzamt nachfragen ob der Maler denn eine hat (geben die einem da Auskunft), oder ruft man dann das Finanzamt erst auf den Plan?

Oder vom Maler die MwSt zurückfordern und dann direkt ans Finanzamt zahlen?

Ist es denn Betrug an der älteren Person, wenn MwSt verlangt wird, aber der Maler seine Steuer nicht abführt oder aus sonstigen Gründen keine Freistellungsbescheinigung (mehr) hat?

Danke Ute

Hallo,

schade, dass keiner geantwortet hat. Ich habe da drüber nachgedacht und hätte gern gelesen, ob meine Gedankengänge richtig sind.

angenommen eine ältere Person beauftragt einen Maler ihre
kleine Wohnung neu zu steichen. Der Maler führt auch alles zur
Zufriedenheit aus und stellt die Rechnung. Die ältere Person
bezahlt auch pünktlich die Rechnung.

Die ältere Person ist eine Privatperson?

Nun will der Sohn der älteren Person ihre Rechnungen sortieren
und stellt dabei fest, dass keine Freistellungsbescheinigung
beiliegt. Auch nach mehreren Anfragen beim Maler wird man
immer wieder vertröstet.

Dann muss es dieser Person meiner Kenntnis nach nicht interessieren, ob eine Freistellungsbescheinigung vorliegt oder nicht.

Diese Verpflichtung besteht, wenn der Leistungsempfänger auch Unternehmer ist. Und das ist die älter Dame wahrscheinlich ja nicht.

Wie gesagt, würde mich über Bestätigung oder Richtigstellung freuen!

VG
Monroe

Hallo Monroe,

ich habe mir gerade überlegt die Frage bei Steuern zu stellen.

Ja, die ältere Person ist einfach nur eine Rentnerin, keine Firma, also nur als privat zu bezeichnen.

Nachdem ja aber die Aufbewahrungsfrist für solche Handwerkerrechnungen ja auch auf 2 Jahre verlängert wurde, gehe ich davon aus, dass wenn sie vollständig sein soll auch die Freistellungsbescheinigung dazu gehört.

Wir hatten dieses Jahr Elektro- + Gipserarbeiten und jedesmal unaufgefordert eine Freistellungsbescheinung zur Rechnung dazu gelegt bekommen. Und wir sind auch reine Privatleute. Daher wundert mich das. Nicht das die ältere Person, wie gesagt, die MwSt nochmal direkt an das Finanzamt abdrücken muss.

Grüße Ute

Hallo,

Nicht das die ältere Person, wie gesagt, die
MwSt nochmal direkt an das Finanzamt abdrücken muss.

Wenn ich meine Brötchen kaufe, bekomme ich doch auch keine Freistellungsbescheinigung und muss keine Steuern nachzahlen. Rechnungen an Privatpersonen müssen doch immer incl. Mehrwertsteuer gestellt werden, vielleicht deshalb habe ich eine derartige Bescheinigung noch nie gesehen.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner