Rücktritt vom Kaufvertrag?

Ich hab mir mal einen Fall ausgedacht, wo mich Eure Meinung interessieren würde.

Also es geht darum:

M hat auf einer Internetplattform ein schönes Auto gesehen.
Daraufhin entschloss M sich, das Auto direkt vor Ort anzuschauen.

Es war Perfekt. Als dem Autoverkäufer Y fragte, ob es sich um einen Unfallwagen handelt meinte er nur, dass das Auto einen kleinen Rempler gegen einen Poller hatte.

Dies wurde im Vertrag wie folgt formuliert: Unfall=ja Frontmaske träger linke Seite.

M kaufte den Wagen und fuhr stolz nach Hause.

Bereits auf der Rückfahrt, blieb das Auto stehen wegen einer defekten Zündspule.
M dachte, ach das passiert halb so schlimm.

Nach einigen Wochen fing die Fahrertür an zu quietschen.
M wunderte es, dass die Tür nach einer Zeit abstand.

Nach Forschungen stellte sich heraus, dass das Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden war.
Der vorherige Fahrzeuginhaber sei mit 120 km gegen die Leitplanke gefahren und hatte bereits vorher einen Heckschaden von mehreren tausend Euros.

Als M mit dem Verkäufer Kontakt aufnahm, stellte sich heraus, dass dieser angeblich nur ein Vermittler ist. (das stand leider auch im Vertrag) Sein Sohn hat zwar ein eigenen Autohandel auf dem das durch M gekaufte Auto auch stand und über dessen Internetplattform er es verkauft hat, aber er sei nicht der Verkäufer. Auch nicht der Sohn sondern ein anderer KFZ-Händler. M hätte nie gedacht, dass es sich um einen Privatverkauf handeln könnte. Alle telefonate die er führte wurden über den Anschluss des Autohändlers geführt, es wurde eine Finanzierung über eine Bank angeboten, TÜV und ASU sind auch auf die Firma ausgestellt) M scheint jetzt sehr verzweifelt zu sein, und weiß nicht, ob er dass Auto zurückgeben kann :frowning:

Was würdet Ihr dazu sagen??

Als M mit dem Verkäufer Kontakt aufnahm, stellte sich heraus,
dass dieser angeblich nur ein Vermittler ist. (das stand
leider auch im Vertrag)

Was stand denn sonst noch so im Vertrag?
Und selbst wenn der Verkäufer privat handelte:
Ganz rechtlos steht man auch da nicht!

Haftung bei Sachmängeln (Gewährleistung) gibt es auch beim Kauf „privat von privat“, wenn diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Zudem hätte ein wirtschaftlicher Totalschaden auf jeden Fall von sich aus erwähnt werden müssen, das Schweigen stellt meines Erachtens eine arglistige Täuschung dar.

Sollte dieser Fiktion evtl. ein echter Fall zu Grunde liegen, würde ich dem Betroffenen raten, sich anwaltliche Hilfe zu suchen.
(Und demnächts Veträge vor dem Abschluss gründlicher zu lesen. Bei Hinweisen wie „tritt nur als Vermittler auf“ klingeln doch normalerweise die Alarmglocken.)