man liest öfters mal auf Lebensmitteln „ohne Konservierungsstoffe lt. Gesetz“.
Was heißt das eigentlich genau?
Ich habe zwei Erklärungen gefunden:
„Wir haben alles an Konservierungsstoffen, was es gibt, reingetan, aber nur die nicht deklarierungspflichtigen“
„Wir haben keine Kosnervierungsstoffe zugegeben, aber das wäre uns ja sowieso nicht erlaubt gewesen, unser Produkt ist also weder besser noch schlechter als andere, wir würden gerne trotzdem den Anschein erwecken, dass es so sei.“
Und nun finde ich das erste mal den Hinweis „Ohne Konservierungsstoffe nach Handelsbrauch“ - das macht mich ratlos, das habe ich vorher noch nicht gelesen.
Und nun finde ich das erste mal den Hinweis „Ohne
Konservierungsstoffe nach Handelsbrauch“ - das macht mich
ratlos, das habe ich vorher noch nicht gelesen.
„Wir haben alles an Konservierungsstoffen, was es gibt,
reingetan, aber nur die nicht deklarierungspflichtigen“
*gg*
„Wir haben keine Kosnervierungsstoffe zugegeben, aber das
wäre uns ja sowieso nicht erlaubt gewesen, unser Produkt ist
also weder besser noch schlechter als andere, wir würden gerne
trotzdem den Anschein erwecken, dass es so sei.“
Ganz genau das heißt es. Mir anderen Worten: Reine Verarschung. In Brot z.B. dürfen sowieso keine Konservierungsstofen enthalten sein. Aber man kann das ja mal groß auf die Packung schreiben, vielleicht glaubt dann jemand, bei der Konkurrenz wären welche drin
Übrigens gibt es noch mehr solche irreführenden Labels. Z.B. „aus kontrolliertem Anbau“. Das heißt nämlich zweierlei:
Nicht aus biologischem Anbau.
Es soll aber so klingen, als sei es aus biologischem Anbau.
Ergo: Ich kaufe keine Produkte „aus kontrolliertem Anbau“ mehr, denn veralbern kann ich mich selber. Klar ist der Anbau kontrolliert. Fragt sich nur von wem und auf was.
Ganz genau das heißt es. Mir anderen Worten: Reine
Verarschung. In Brot z.B. dürfen sowieso keine
Konservierungsstofen enthalten sein. Aber man kann das ja mal
groß auf die Packung schreiben, vielleicht glaubt dann jemand,
bei der Konkurrenz wären welche drin
Selbiges ist aber ein Grund für Beanstandungen, nämlich Werbung mit Selbstverständlichkeiten bzw. Irreführungsverbot (§ 5 UWG & § 3 UWG Anhang, http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/anhang_27.html).
Siehe dazu auch BGH: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?..
In dem Zusammenhang sollte man sich btw. auch mal Urteile bzgl. eBay anschauen, da kann man schnell Ärger kriegen, siehe z.B. OLG Hamburg Az. 5 W 129/07
Hallo, aber es können durchaus Stoffe enthalten asein, die konservierend wirken, aber nicht als Konservierungstoff deklariert werden müssen, das heißt dann, „ohne Konservierungsstoff, aber mit gesundem Vitamin E und C“
Ganz genau das heißt es. Mir anderen Worten: Reine
Verarschung. In Brot z.B. dürfen sowieso keine
Konservierungsstofen enthalten sein. …
Das stimmt so nicht:
„Schnittbrot darf Konservierungsstoff (Sorbinsäure) zugesetzt werden. Durch mangelnde Akzeptanz ist diese Methode der Haltbarmachung heute in Deutschland nur gering verbreitet.“