Hallo,
Hallo!
Bei meinem Haus (Abnahme Dez. 1996) haben sich im
Parkett-Boden
im Wohnzimmer an einigen Stellen zwischen den Holzstäben
deutliche Fugen bzw. Risse gebildet. Einige Holzstäbe sind
auch locker. Ich vermute, dass das verwendete Holz bei der
Verarbeitung nicht genügend getrocknet bzw. gelagert war.
Du vermutest dies. Weißt du es auch ? Der Parkettverleger schiebt es oft gerne auf den Estrichleger und bis die sich geeinigt haben ist dein Anspruch evt. verjährt. Aufpassen und schnell reagieren !
Ich habe seinerzeit einen Bauträgervertrag basierend auf BGB
geschlossen, in dem eventuelle Schadensersatzanspruche an
ausführende Handwerker direkt an mich abgetreten werden.
Nun möchte ich also den ausführenden Handwerker zur
Nachbesserung (wohl erneutes Abschleifen des Parketts mit
Neuversiegelung) bzw. zum Schadensersatz auffordern.
Stell dir mal vor, es liegt tatsächliche am Estrich. Der müßte dann raus, Möbel auslagern, Hotel nehmen usw. Die Schadenshöhe wird dann erheblich.
Meine Frage nun: Wie muss ich das formgerecht machen?
Was ist zu beachten? Welche Fristen sind angemessen?
Ich bin im Baurecht nicht so gut bewandert, aber glaube das du
5 Jahre Gewährleistung nach BGB hast. Also ist die bald um !
Ich möchte möglichst juristische Streitereien vermeiden, weil
ich dafür keine Rechtsschutzversicherung habe und der Schaden
zwar störend, aber vom Handwerkerbetrieb vergleichsweise
einfach zu beseitigen wäre, und somit wohl auch kein übermäßig
großer Streitwert vorliegt, der Rechtsanwalt/Sachverständiger
wert wäre.
Na hoffentlich !! Ich weiß nur allzugut aus Erfahrung (mein Vater war 30 Jahre Estrichleger) das sowas (fast) immer vor Gericht landet, Gutachten über Gutachten nach sich zieht und
Jahre dauern kann. Jeder schiebt es auf den Anderen.
Einen ähnlichen Fall (mit Fliesen) hat mein Vater gerade erst abgeschlossen, obwohl er schon 3 Jahre in Rente ist. Der Fliesenleger schimpfte auf den Estrich, mein Vater schimpfte auf den Fliesenleger, weil dieser die Fliesen zu früh verlegt hatte.
Jetzt bekam mein Vater eine Teilschuld, der Fussbodenleger
ebenfalls. Schadenshöhe samt Gutachten insgesamt ca. 35 TDM
zuzügl. Gerichtskosten.
Herzlichen Dank für eventuelle Tipps!
Ciao
Klaus
Ich hoffe ich habe dir jetzt nicht den Mut genommen,
wenn du aber nicht das Geld hast einen Rechtstreit zu führen,
dann bist du auf die Kulanz des Handwerkers angewiesen.
Nur welcher war Schuld ??? Sieht er seine Schuld auch ein ?
Ich kann dir nur viel Erfolg wünschen.
Gruss
Oliver