Hallo,
Nehmen wir mal, an eine alleinerziehende Mutter hätte einen spezialbegabten 14 jährigen Jungen, der der speziellen Förderung wegen in ein 150 km entferntes Internat möchte.
Dort sei er mit einem Mitschüler in einem relativ kleinen Zimmer untergebracht, befindet sich dort Mo-Fr und ca einmal im Monat auch am Wochenende. Er hat weiterhin sein Zimmer zu Hause, seine Sachen werden natürlich auch zu Hause gewaschen, die Ferien verbringt er zu gleichen Teilen bei Vater und Mutter.
Würde sich in dieser Situation die Art des Unterhaltsanspruch ändern?
Bisher leistet die Mutter, da das Kind bei ihr wohnt, ihren Unterhaltsanteil in Form von Betreuung. Wievel fällt jetzt in der neuen Situation weg und muss in Form von Barunterhalt geleistet werden. Gibt es da irgendwelche Urteile oder Tabellen, vergleichbar mit der Düsseldorfer Tabelle?
Gruß n.