Die Krone eines städtischer Baumes überwuchert Ha

Hallo,
nehmen wir mal an Familie B. kaufte vor 2 Jahren ein Haus, im Kreis Coesfeld (NRW). Ein Baum steht 3cm vom Gebäude entfernt und die Krone der ca. 18m hohen Platane wächst zum größten Teil über das Gebäude. Zum Herbst hin verliert sie so viele Blätter, Rinde und Früchte das die Dachrinnen jede Woche gereinigt werden müssen, die anfallende Menge Laub muss mit dem Anhänger entsorgt werden da der Müll nicht in die Biotonne passt. Das Blattwerk kann nur von Herrn B. zusammengefegt werden da der Staub die Atemwege von Frau B. stark reizt. Die Montage eine Satelitenschüssel auf dem Dach ist nicht möglich da der Baum den Empfang verhindert. Gartenmöbel Wäsche und Kinderwagen kann Fam. B. nicht auf die Terrasse stellen da die Tauben und Dohlenkolonie alles zu kotet. Kann Fam. B. die Fällung des Baumes verlangen oder wenigsten einen Rückschnitt aller überhängenden Äste??
MfG Moe

Hallo Moe,

verlangen kann man alles und riskiert schlimmstenfalls ein Nein. Die Schilderung selbst ist eigentlich schon so dramatisch, dass man eigentlich mit einer positiven Reaktion rechnen könnte - so denn die Schilderung realitätsnah ist.

Gerade in derlei Angelegenheiten entscheiden aber meist die lokalen Autoritäten und was der eine mit einer Kiste Bier hinkriegt muss manchmal der andere mit dem Anwalt durchsetzen.

Da ich keine Kiste Bier sehe, muss es hier wohl anders laufen.

Gruß!

Horst

mmmh, bier

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BGB, § 910
Überhang

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.

(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

Ohne weiteren Kommentar.
Viele Grüße
Lumpi