Baugrundstück; Vormerkung!?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen! Folgender Fall:

6000 Einwohner Stadt in Bayern; Die Gemeinde hat Baugebiet
ausgewiesen; Ich hab mich auf ein Grundstück vormerken lassen, auf dem vor fünf! Jahren jemand Interesse angemeldet hat, um Garagen zu errichten (Gewerbemäßig) Gebaut werden darf nur Wohnhaus+Garage halt ein normales Wohngebiet.
So nun wird es endlich von Gemeindeseiten her Spruchreif, der Beamte schreibt nun denjenigen nochmal an, der vor fünf Jahren mal dort auf zwei nebeneinanderliegenden Grundstücken eigentlich Gewerbefläche wollte und sich damals vormerken hat lassen. Jetzt nimmt er natürlich Genau das das ich haben wollte!
Ich selbst hab mich vor ca. 3 Monaten dafür interessiert, und
vormerken lassen, da der Gemeindebeamte meinte, der wird wohl kein Interesse mehr haben.
Ist das Rechtens? Oder kann man dagegen vorgehen?

Bitte schnelle Antworten!

Danke

Werner Häusler

Solange keine Vormerkung im Grundbuch besteht, darf die Gemeinde mit dem Grundstück tun und lassen was sie will! Die Gemeinde kann auch auswählen, wer den Zuschlag bekommt. Dazu ist nicht einmal ein Gemeinderatsbeschluß notwendig (kann - muß aber nicht!). In der Regel geht normaler Wohnungsbaubewerber vor gewerblichem Nutzer (bei einem Wohnbaugrundstück). Was für die Gemeinde wichtiger ist, ist der Erwerber auch in der Lage die Sache zu finanzieren.

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Hallo,

ok, nun glaub ich es auch :frowning: Die können eigentlich machen was sie wollen …

Gruss

Werner

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