Klassifizierung nach RICHTLINIE 93/42/EWG

Hallo miteinander,

dies ist eine Frage für Rechtsprofis:

nach EU-Richtlinie 93/42/EWG müssen Medizinprodukte in 4 Klassen aufgeteilt werden:
Klasse I:
Keine methodische Risiken
geringer Invasivitätsgrad

Klasse IIa:
Anwendungsrisiko
mäßiger Invasivitätsgrad

Klasse IIb:
Erhöhtes methodisches Risiko
systemische Wirkungen

Klasse III:
entspricht hohem Gefahrenpotential

Nach Anhang IX, den Klassifizierungsregeln der EU-Richtlinie 93/42/EWG wird Software, die ein Produkt steuert oder dessen Anwendung beeinflusst automatisch derselben Klasse zugerechnet wie das Produkt.

Bedeutet dies, dass klinische Informationssysteme (KIS) generell Klasse III entsprechen, da sie ja eigentlich alle Produkte im Krankenhaus mehr oder weniger stark beeinflussen?

Danke schonmal für Eure Antworten!!

Hallo,

keine Ahnung, was ein Klinik-Informationssystem ist. Irgendeine Software, die Patientenakten elektronisch verwaltet?

Da ein Informationssystem nicht invasiv ist, mit dem Patienten gar nicht in Berührung kommt (allenfalls aufgrund dessen falsche Entscheidungen getroffen werden, aber das ist ja nicht das Thema der Risikoklassen), würde ich es in der Klasse ohne Risiken (Klasse 1) einordnen, aber vielleicht gibt es ja jemanden, der sich wirklich damit auskennt.

VG
EK

Hi,

ist die Software welche die Krankenhausverwaltung benutzt überhaupt ein Medizinprodukt?

Medizinprodukte werden direkt am oder im Patienten eingesetzt. In den Geräten zur Überwachung, Steuerung von Funktionen, Röntgengeräten usw. gibt es Software. Auch noch Geräte zur Sterilisation, aber nicht mehr das Diktiergerät vom Oberarzt.

Das aber Software wie Majesty dem unterliegen kann ich mir nicht vorstellen. Ein Anruf dort könnte Gewissheit bringen.

Q-Gruß