Liebe www Community,
ich habe mal eine allgemeine Frage. Wie wäre folgender Fall zu handhaben:
Eine Person kauft eine Uhr bei einem gewerblichen (!) Onlinehändler (Ebay). Als die Person jedoch die Uhr erhält, stellt diese einen deutlichen Sachmangel fest (ein Metallstift, welcher den Verschlussmechanismus regelt, fehlt). Die Person wendet sich an den Händler, welcher a) den Mangel von sich weist b) behauptet, dass durch das Anprobieren der Uhr ein Wertverlust stattgefunden hat und er die Uhr nur gegen eine Aufzahlung von 30 € auszautscht. Die gesamte Kommunikation des Verkäufers hatte einen sehr unfreundlichen Ton.
Die Person hat den Verkäufer auf die 30 tätige Rückgabefrist ohne Angaben von Gründen aufmerksam gemacht, aber der Verkäufer antwortet nicht mehr. Nun hat die Person bedenken, ob sie, wenn sie die Uhr zurücksendet jemals was von diesem dubiosen Händler hören wird.
Natürlich könnte sie eine gepfefferte negative Bewertung bei Ebay hinterlassen, aber sie hätte ja gerne die Uhr oder eben das Geld. Wie soll sie vorgehen? Die Person ist leider nicht rechtschutzversichert.
Mit freundlichen Grüßen
Spiraleye