hallo,
Können theoretisch Eltern die Hartz 4 kriegen ihre Kinder auf Unterhalt verklagen „Kinder“ die natürlich berufstätig sind und älter als 18.
MfG
hallo,
Können theoretisch Eltern die Hartz 4 kriegen ihre Kinder auf Unterhalt verklagen „Kinder“ die natürlich berufstätig sind und älter als 18.
MfG
Kinder sind gegenüber ihren Eltern Unterhaltspflichtig.
Allerdings gelten hier deutlich höhere Freigrenzen als im umgekehrten Fall, d.h. es bleibt den Kindern deutlich mehr als Harz4 übrig.
Hallo,
mal in den „Häufigen Fragen“ unter älter werden im FAQ 2916 nachlesen.
Gruß
Ingrid