Schenkung trotz Schulden

Hallo,

ich habe da eine Frage.

Person A hat schulden bei verschiedenen Gläubigern.
Und hat einen bestand wertvoller Tiere.

Ist Person A nun in der Lage, die Tiere (und Zubehör) ohne weiteres an entweder ein Familienmitglied (z.B. Tochter) oder aber an eine weitere Person zu verschenken, ohne das der Tierbestand und oder sämtliches Zubehör ggf. gepfändet werden können?
Und wie sieht das mit anderem Hausrat aus? (Möbel, Elektrogeräte, etc.)

Des Weiteren, ist es überhaupt möglich Tiere (in dem Falle Reptilien) zu pfänden?
Wenn nein, ist es möglich quasi die Terrarien um die Tiere herrum zu pfänden?

MfG

Muntiman

Hier hängt vieles davon ab, ob die Schulden schon tituliert sind. Falls der Schuldner in Kürze eine eidesstattliche Versicherung ablegen muß, dann muß er sowieso angeben, was und an wen er in den letzten Jahren verschenkt hat. Ich kenne einen Nachbarn, dem der gesamte Tierbestand ca. 50 Kühe, mehrere Schweine usw. gepfändet wurde. Bei Reptilien möchte ich mich nicht festlegen.

Gruß BK