Hi,
ich bin schon eine Weile raus aus der Sache, habe aber mitbekommen, dass bezüglich Internet besondere Bedingungen gelten.
Allerdings einiges grundsätzliches:
Marken können prinzipiell sowohl nur auf ein Land bezogen, als auch international angemeldet werden. Das 1te ist ein Deutsches Warenzeichen (wenn wir mal von DE ausgehen) und das 2te eine Internationales Markenzeichen häufig auch bekannt vom US „Trade Mark / TM“.
Ob also „Deutscher Fußball-Bund“ nur in Deutschland geschützt ist, bleibt dahingestellt.
Der Internetauftritt des DPMA ist nach meiner Zeit im Patentwesen eingerichtet worden, daher weiss ich dazu nix.
Prinzipiell ändert eine Groß- bzw. Kleinschreibung selbstverständlich etwas an der Marke. Allerdings sind hier noch andere Einflußfaktoren wichtig.
Markeninhaber haben meist sog. Wort-/Bildzeichen eingetragen, eine Kombination von visueller Marke mit entsprechender Bezeichnung, wie z.B. Microsoft und das Fenster etc.
Dazu werden Marken jedoch in bestimmte Klassen eingruppiert. Grob dargestellt: Süßigkeiten, Parfüm, Autos, Computer.
Ein Markeninhaber - nehmen wir mal ruhig Microsoft - wird turnusmäßig Recherchen anstrengen, um Schutzrechtsverletzungen vorzubeugen. Der gute Bill lässt also ständig (monatlich z.B.) von seinem Patentanwalt nachprüfen, ob in Klasse 210f, 211a, 212, 213 und 217 jemand den Namen Microsoft o.ähnliches verwendet hat.
Da kommen alle möglichen schicken Sachen zu Tage, auch Namen, die erst mal ganz unähnlich sind.
Microsoft entscheidet dann, ob Wort oder Wort/Bild oder Marke selbst (Computer, Süßigkeiten etc., wir erinnern uns) ihm zu nah an seinem Fensterchen dran sind.
Wenn ja, reicht er eine Verletzungsklage ein und ein Gericht entscheidet, ob derjenige wirklich zu nah dran ist. Im Computerbereich (egal wo) und nur ein Buchstabe klein oder groß und dass bei einer so bekannten Marke wie Microsoft? No chance, würde ich mal behaupten.
Gruß
Nita