Marken-Verletzungen in Usernamen

Hallo!

Wie sieht es mit Marken-Verletzungen in Usernamen aus?

  1. Sind bei einer deutschen Webseite nur Namen verboten, die auch in Deutschland geltende Marken enthalten? (Beispiel: „Deutscher Fußball-Bund“ ist in Deutschland geschützt, „Real Madrid“ soweit ich weiß nicht)
  2. Findet man alle deutschen Marken hier? http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/schnellsuche
  3. Ändert die Großkleinschreibung etwas an der Marken-Verletzung? „Microsoft“ wäre ja z.B. nicht erlaubt, aber wie sieht es mit „MICrosoft“ oder „MiCROSOFT“ aus?

Danke im Voraus!

Hi,

ich bin schon eine Weile raus aus der Sache, habe aber mitbekommen, dass bezüglich Internet besondere Bedingungen gelten.

Allerdings einiges grundsätzliches:

Marken können prinzipiell sowohl nur auf ein Land bezogen, als auch international angemeldet werden. Das 1te ist ein Deutsches Warenzeichen (wenn wir mal von DE ausgehen) und das 2te eine Internationales Markenzeichen häufig auch bekannt vom US „Trade Mark / TM“.

Ob also „Deutscher Fußball-Bund“ nur in Deutschland geschützt ist, bleibt dahingestellt.

Der Internetauftritt des DPMA ist nach meiner Zeit im Patentwesen eingerichtet worden, daher weiss ich dazu nix.

Prinzipiell ändert eine Groß- bzw. Kleinschreibung selbstverständlich etwas an der Marke. Allerdings sind hier noch andere Einflußfaktoren wichtig.

Markeninhaber haben meist sog. Wort-/Bildzeichen eingetragen, eine Kombination von visueller Marke mit entsprechender Bezeichnung, wie z.B. Microsoft und das Fenster etc.

Dazu werden Marken jedoch in bestimmte Klassen eingruppiert. Grob dargestellt: Süßigkeiten, Parfüm, Autos, Computer.

Ein Markeninhaber - nehmen wir mal ruhig Microsoft - wird turnusmäßig Recherchen anstrengen, um Schutzrechtsverletzungen vorzubeugen. Der gute Bill lässt also ständig (monatlich z.B.) von seinem Patentanwalt nachprüfen, ob in Klasse 210f, 211a, 212, 213 und 217 jemand den Namen Microsoft o.ähnliches verwendet hat.

Da kommen alle möglichen schicken Sachen zu Tage, auch Namen, die erst mal ganz unähnlich sind.

Microsoft entscheidet dann, ob Wort oder Wort/Bild oder Marke selbst (Computer, Süßigkeiten etc., wir erinnern uns) ihm zu nah an seinem Fensterchen dran sind.

Wenn ja, reicht er eine Verletzungsklage ein und ein Gericht entscheidet, ob derjenige wirklich zu nah dran ist. Im Computerbereich (egal wo) und nur ein Buchstabe klein oder groß und dass bei einer so bekannten Marke wie Microsoft? No chance, würde ich mal behaupten.

Gruß
Nita

Hallo,

ich bin schon eine Weile raus aus der Sache,

hm

habe aber mitbekommen, dass bezüglich Internet besondere Bedingungen
gelten.

ja

Prinzipiell ändert eine Groß- bzw. Kleinschreibung
selbstverständlich etwas an der Marke.

Nein. Mit solchen Tricks kann man sich nicht rausschleichen. Selbst ein c gegen ein k zu tauschen o.ä. bringt keinen Nutzen. Es kommt immer darauf an, wie groß die Gefahr ist, dass die Marken verwechselt werden können.

Markeninhaber haben meist sog. Wort-/Bildzeichen eingetragen,
eine Kombination von visueller Marke mit entsprechender
Bezeichnung, wie z.B. Microsoft und das Fenster etc.

Wo es Sinn macht und möglich ist, ist idR auch die Wortmarke allein registriert, damit ist Schutz wesentlich erweitert.

Und zur eigentlichen Frage:

Wie sieht es mit Marken-Verletzungen in Usernamen aus?

Was genau ist ein User-Name in dem Fall? Ein Nickname für ein Forum o.ä. Dann ist es eher unbedenklich, obwohl sich hier auch schon Firmen über Nicks wie xy-Hasser mockiert haben.

  1. Findet man alle deutschen Marken hier? http://register.dpma.de/DPMAregister/
    Alle in D zugelassenen/registrierten Marken gibt es hier, zudem ist auch der europäische Raum abrufbar. Allerdings beträgt die Anlaufzeit rund 6 Monate, eine Anmeldung kann also in der Mache sein, nur noch nicht eingetragen.

Grüßerle
Richard

Vielen vielen Dank für die Antworten!

Prinzipiell ändert eine Groß- bzw. Kleinschreibung
selbstverständlich etwas an der Marke.

Nein. Mit solchen Tricks kann man sich nicht rausschleichen.
Selbst ein c gegen ein k zu tauschen o.ä. bringt keinen
Nutzen. Es kommt immer darauf an, wie groß die Gefahr ist,
dass die Marken verwechselt werden können.

Danke! Also ist man am besten sehr vorsichtig, richtig? Es könnte ja z.B. so sein: Man selbst denkt, dass „Mikrosaft“ nicht mit „Microsoft“ verwechselt werden kann. Microsoft denkt da aber anders und klagt. Also ist man besser vorsichtig und meidet so etwas.

Markeninhaber haben meist sog. Wort-/Bildzeichen eingetragen,
eine Kombination von visueller Marke mit entsprechender
Bezeichnung, wie z.B. Microsoft und das Fenster etc.

Wo es Sinn macht und möglich ist, ist idR auch die Wortmarke
allein registriert, damit ist Schutz wesentlich erweitert.

Das kann man ja auch im DPMA-Register sehen, oder? Da steht ja, in welcher Form die Marke geschützt ist.

Wie sieht es mit Marken-Verletzungen in Usernamen aus?

Was genau ist ein User-Name in dem Fall? Ein Nickname für ein
Forum o.ä. Dann ist es eher unbedenklich, obwohl sich hier
auch schon Firmen über Nicks wie xy-Hasser mockiert haben.

Ja, genau so etwas. Nicknamen für Foren, Online-Games usw. Die Namen sind auch nur für registrierte und eingeloggte Nutzer sichtbar, d.h. nicht öffentlich.
Verstehe ich das richtig? Das Risiko ist eher gering, weil keine Gefahr der Verwechslung entstehen kann? Es sind ja nur Usernamen und keine Firmen, die in derselben Branche arbeiten und ggf. Konkurrenten sind.
Aber wenn sich ein User „Google“ nennt, könnte es doch sein, dass Google klagt, weil manche Leute denken könnten, es sei das offizielle Google. Oder?

  1. Findet man alle deutschen Marken hier?
    http://register.dpma.de/DPMAregister/
    Alle in D zugelassenen/registrierten Marken gibt es hier,
    zudem ist auch der europäische Raum abrufbar. Allerdings
    beträgt die Anlaufzeit rund 6 Monate, eine Anmeldung kann also
    in der Mache sein, nur noch nicht eingetragen.

Danke für die genauen Infos :smile:

hallo,

Man selbst denkt, dass „Mikrosaft“
nicht mit „Microsoft“ verwechselt werden kann. Microsoft denkt
da aber anders und klagt. Also ist man besser vorsichtig und
meidet so etwas.

So ist es. Vor allem, wenn deutlich wird, dass der Name gewählt wurde, um gerade eben so eine Verwexlung zu erzeugen.

Wort-/Bildzeichen oder Wortmarke
Das kann man ja auch im DPMA-Register sehen, oder? Da steht
ja, in welcher Form die Marke geschützt ist.

Ja, es ist festgelegt, wie die Marke registriert ist.

Verstehe ich das richtig? Das Risiko ist eher gering, weil
keine Gefahr der Verwechslung entstehen kann? Es sind ja nur
Usernamen und keine Firmen, die in derselben Branche arbeiten
und ggf. Konkurrenten sind.
Aber wenn sich ein User „Google“ nennt, könnte es doch sein,
dass Google klagt, weil manche Leute denken könnten, es sei
das offizielle Google. Oder?

Dass vor allem solche Marktführer keine Spaß verstehen, ist bekannt. Aber die Chancen dürften gering sein, das sich der Schutz auf einem anderen Gebiet erstreckt.

Grüßerle
Richard