wir habenein kleines Streithema.
Muss man seinen Personalausweis mitführen oder reicht es wenn ich den "zuständigen Behörden " den PA zu Hause vorzeigen kann,
Der Gesetzestext PAuswG §1 Abs.1 Satz ist nicht ganz schlüssig.
Ist das zum Beispiel eine OWig?
sowohl als auch
>…Muss man seinen Personalausweis mitführen oder reicht es wenn ich den "zuständigen Behörden " den PA zu Hause vorzeigen kann…Der Gesetzestext PAuswG §1 Abs.1 Satz ist nicht ganz schlüssig…Ist das zum Beispiel eine OWig?..