Hallo liebe User,
ist das eigentlich rechtlich ok! Wenn ein Miteigentümer einer WEG
eine Stimmrechtvollmacht einem Mieter oder Nichtmiteigentümer für eine EIgentümerverssammlung ausstellt!?
Selbst wenn in der Teilungserklärung steht Vertretungsvollmacht kann gegeben werden.
Grüße an alle Hermes
Hallo,
ist das eigentlich rechtlich ok! Wenn ein Miteigentümer einer
WEG
eine Stimmrechtvollmacht einem Mieter oder Nichtmiteigentümer
für eine EIgentümerverssammlung ausstellt!?
Warum nicht? Durch wen sich der Eigentümer vertreten läst, bleibt ihm überlassen.
Es ist auch nicht unüblich dem Verwalter (oder seinem Vertreter) die Vollmacht (evtl. mit Weisung, wie in einzelnen Punkten abzustimmen ist) zu erteilen. Der wird in den seltensten Fällen Eigentümer sein.
Selbst wenn in der Teilungserklärung steht
Vertretungsvollmacht kann gegeben werden.
War das ein Tippfehler und es sollte „kann nicht gegeben werden“ heißen?
Cu Rene