Angenommen es hat jemand einen DSL-Vertrag abgeschlossen, z.B. mit 1und1. Dieser möchte Umziehen in ein Haus das schon mit DSL versorgt ist. Hat diese Person nun ein Sonderkündigungsrecht, vielleicht auch deswegen weil der alte Vertrag 16000DSL beinhaltet hatte und an dem neuen Wohnort nur 768kb/s zur Verfügung stehen?
Weil ein Vertrag abgeschlossen wurde der bis zum Laufzeitende gültig bleibt. Ausser man stirbt vorher. Und selbst dann hat schon mancher Erbe sein Blaues Wunder erlebt.
Mit der Telekom (mit k) kann man da noch vernünftig reden, aber andere…
Weil ein Vertrag abgeschlossen wurde der bis zum
Laufzeitende gültig bleibt. Ausser man stirbt vorher.
Für Umzüge und ähnliches hat der Herr bzw. Gesetzgeber § 314 BGB geschaffen. Normalerweise zieht der in solchen Fällen nicht, weil der Telekommunikationsanbieter in der Regel auch am neuen Wohnort seine Leistung bereitstellen kann. Wenn aber – wie hier – erhebliche Unterschiede zwischen der bisher erbrachten und der zukünftig (d.h. am neuen Wohnort) möglichen Leistung bestehen, sehe ich die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grunde durchaus.
Weil ein Vertrag abgeschlossen wurde der bis zum
Laufzeitende gültig bleibt. Ausser man stirbt vorher.
Für Umzüge und ähnliches hat der Herr bzw. Gesetzgeber § 314
BGB geschaffen. Normalerweise zieht der in solchen Fällen
nicht, weil der Telekommunikationsanbieter in der Regel auch
am neuen Wohnort seine Leistung bereitstellen kann. Wenn aber
– wie hier – erhebliche Unterschiede zwischen der bisher
erbrachten und der zukünftig (d.h. am neuen Wohnort) möglichen
Leistung bestehen, sehe ich die Möglichkeit einer Kündigung
aus wichtigem Grunde durchaus.
An beiden Standorten ist doch „DSL 16000“ verfügbar. Nur dass am neuen Standort von den vetraglich als maximal mögliche Geschwindigkeit benannten 16000 kbit/s nur 768 nutzbar sind.