Zugang zu Gemeinschaftseigentum

Guten Tag,

Bespiel:

Person A und Person B wohnen in einer Doppelhaushälfte.
Es gibt per Teilungserklärung vom Notar 2 Wohnungen durch sog. Sondereigentum.
Es gibt natürlich auch festgelegtes Gemeinschatseigentum.
Person A wohnt „oben“ im Haus, Person B „unten“.
Die Heizungsanlage ist notariell erreichbar über das Gemeinschaftseigentum.
Allerdings versperrt eine Tür von Person B den Zugang zum Gemeinschaftseigentum.

Nun möchte Person A seinen Teil verkaufen.
A schaltet einen Makler ein. Da A aber mit B verstritten ist, lässt B den Makler mit den Kaufinteressenten nicht in die Heizungsanlage und verhindert zusätzlich mit anderen „kindischen“ Aktionen dass ein Interessent kaufen würde.

Somit „verhindertt“ B also dem Verkäufer A dass die Wohnung verkauft werden kann.

Was tut man in diesem Fall?
Polizei? Ist das sinnvoll?
Oder geht man da anders vor?

Vielen Dank!

Hier kann zivilrechtlich mit einer einstweiligen Verfügung (falls die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind) bzw. im Wege einer Unterlassungsklage vorgegangen werden.

Die Polizei wird sich hier vermutlich nicht einmischen, weil es um rein zivilrechtliche Ansprüche geht.

Hallo,

danke für die Info.
Welche Vorraussetzungen müssen denn gegeben sein?
UND: hilft das dann auch wenn die Person Kaufinteressenten „vergraueln“ will?

gruß!

Hier sollte dringend ein Rechtsanwalt die Voraussetzungen prüfen und gegen den Eigentümer vorgehen. Bei dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung muss beispielsweise die Eilbedürftigkeit gegeben sein, um nur eine Voraussetzung zu nennen.

Das „Vergraulen“ kann mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage unterbunden werden, ebenso wie die Behinderung des freien Zugangs des Gemeinschaftseigentums.

Entschuldigung…was ist eilbedürftig?
Also wie ist das definiert?

Und wie wird so etwas bei dem genannten Beispiel wohl ausgehen?

Wie gesagt: hier sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Eine „Ferndiagnose“ ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts wird hier niemand stellen können.

OK,
ich danke trotzdem recht herzlich!
Vielleicht hat jemand noch andere Ansatzpunkte?

Wäre prima!

Viele Grüße!