Urlaubs+WG zurück ?

Hallo! Ich habe zum 31.03.01 gekündigt und frage mich nun ob ich Urlaubs- und Weihnachtsgeld bzw. Leistungszulage (abhängig von Krankheitstagen) zurückzahlen muss. Angelehnt an den Manteltarif der Wohnungswirtschaft.
Kann mir jemand helfen.
Schonmal vielen Dank.
Uschi

Nö!
Hi!

Der WoWi-Tarif sagt aus, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld zurückgefordert werden kann, wenn man vor dem 31.3. des Folgejahres ausscheidet!

Es gibt übrigens nicht wenige Wohnungsunternehmen, die trotz allem sogar anteilige Sondervergütungen zahlen, selbst wenn Du nur drein Monate in diesem Jahr arbeitest!

Gruß
Guido