wie verhält es sich, wenn ein Hund der Person A in dem Haus der Person B im Flur (Alle andere Türen sind zu) 1-2Stunden verbleibt, da Person A der Person B auf dessen Grundstück beim Bauen hilft. Wärend dieser Zeit fahren Person A und B zum Baumarkt um Baumaterial zu besorgen, deshalb bleibt der Hund im Haus. Während dieser Zeit beschädigt der Hund mehrere Türen. Die Hundehaftpflichtversicherung lehnt die Zahlung ab, da man davon ausgehen müsste dass der Hund Schaden macht. Und ihn von empfindlichen sachen fernhalten müsste.(er war ja nur in Flur). Außerdem müsste Person B damit rechnen, sobalb sie einen Hund ihn ihr Haus lässt, dass er Schaden macht und würde dann keinen Anspruch haben.
Hat Person A nicht die Aufischtspflicht verletzt und die Versicherung müsste dann zahlen? Der Hund war schon mehrere Male in der Haus alleine und hat dort nie Schaden gemacht (nur zur Erklärung ;o) )
Ich hoffe ihr könnt mir helfen…
LG
meines Wissens haftet man nicht für Schäden, die man fahrlässig einem anderen zufügt, wenn man diesem unentgeltlich und mit dessen Einverständnis hilft. Und wenn man normalerweise für seinen Hund haften würde, dann aus dem Grund eben in dem Fall auch nicht. Und die Haftpflichtversicherung - auch die Hundehalterhaftpflicht - ist deshalb auch nicht eintrittspflichtig. Das ganze fällt also in den Risikobereich der Person B, die mit Gratishelfern ja unbedingt Geld sparen wollte. Ob die Person A um des lieben Friedens willen den Schaden ersetzt, bleibt ihr überlassen.
soweit ich weiß zahlen Versicherungen auch bei Situationen wo man jemandem hikft (Schaden bei Umzug o.ä.)
Wenn ich jetzt nicht ganz falsch liege…
Weiß sonst noch jemand etwas über dieses Thema?
LG