Schläger verlangt vom Opfer Schmerzensgeld

Von: , Frage gestellt am Fr, 18. Sep 2009

Hallo.
Ich kann es nicht fassen! Ein polizeibekannter und wegen Schlägereinen vorbestrafter Schläger verletzt sein Opfer so schwer, daß es beinahe sein Augenlicht verloren hätte.
Jetzt verlangt der Täter auch noch vom Opfer Schmerzensgeld, weil er sich bei der Attacke auf sein Opfer weh getan habe.
Und er bekommt dafür soger noch Prozesskostenhilfe vom Staat.
Wie abgedreht ist unsere Gesellschaft eigentlich?
Aber lest selbst:
http://www.westfalen-blatt.de/nachrichten/generator/...
Gruß
Jochen

40 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Minuten 2 hilfreich
    Re: Schläger verlangt vom Opfer Schmerzensgeld

    Wo genau ist eigentlich das Problem?

    Jeder kann jeden auf alles verklagen.

    Prozesskostenhilfe gibt es, wenn Aussicht auf Erfolg der Klage besteht. Wieso willst du das ausschließen können? Weil eine Zeitung einen Bericht schreibt, in dem sie sich bereits festlegt, wer Täter und wer Opfer ist? Was denn, wenn vor Gericht für den konkreten Fall etwas anderes bewiesen werden kann?

    Levay

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Schläger verlangt vom Opfer Schmerzensgeld

      Hallo, Weil eine Zeitung einen Bericht schreibt, in dem sie sich bereits
      festlegt, wer Täter und wer Opfer ist? Was denn, wenn vor
      Gericht für den konkreten Fall etwas anderes bewiesen werden
      kann?
      Da scheint sich ja nicht nur die Zeitung, sondern auch das für den Strafprozess zuständige Gericht schon festegelegt zu haben.
      Natürlich ist der Zivilprozess etwas anderes. Das da aber zwei völlig und grundsätzlich verschiedene Urteile rauskommen können sollen (was wohl für möglich gehalten werden muss, sonst hätte der Kläger ja keine PKH bekommen), wundert mich aber dann aber schon etwas.

      Gruß,
      Markus

  2. Antwort von nach 8 Minuten 1 hilfreich
    Re: Schläger verlangt vom Opfer Schmerzensgeld

    Und wo ist deine Rechtsfrage?

    Zum Thema Prozesskostenhilfe:

    Selbst dem grössten Volldioten muss es in Deutschland möglich sein gegen ihm (vermeintlich) angetanes Unrecht vorzugehen.
    (Wie steht im Text: es gibt zahlreiche Zeugen die das anders sehen?)

    Ich finde Prozesskostenhilfe ist ein wichtiger Bestandteil unserer Justiz und des Rechtssystems.

    • Antwort von nach 45 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Schläger verlangt vom Opfer Schmerzensgeld

      Hallo Ich finde Prozesskostenhilfe ist ein wichtiger Bestandteil
      unserer Justiz und des Rechtssystems.
      Ja, wen wundert's. Die Eigenheimzulage war ja auch ein wichtiger Bestandteil der Wohnbauförderung (nach Meinung der Bauunternehmer), so wie Autohersteller finden, dass die Umweltprämie ein wichtiger Bestandteil der Absatzförderung von Kraftfahrzeugen war und dauerhaft beibehalten werden sollte. Wer wollte es ihnen verdenken.

      Ich meine: Wer unbedingt prozessieren will, weil er meint, sicher recht zu behalten, der soll auch finanziell in Vorlage treten. Wenn es doch so eine bombensichere Sache ist, bekommt er bestimmt problemlos Kredit, notfalls bei der Pfandleihe.

      Gruß
      smalbop

      • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
        Re^3: Schläger verlangt vom Opfer Schmerzensgeld

        Hallo1 Ich meine: Wer unbedingt prozessieren will, weil er meint,
        sicher recht zu behalten, der soll auch finanziell in Vorlage
        treten. Wenn es doch so eine bombensichere Sache ist, bekommt
        er bestimmt problemlos Kredit, notfalls bei der Pfandleihe.
        Bombensicher ist in der Rechtsprechung kaum etwas ... Also: Gerechtigkeit dann nur noch für Reiche. Der HartIV-Empfänger, der von seiner Versicherung betrogen wurde - keine Chance.

        PKH gibt es übrigens nicht für jeden Prozeß:

        ... Die Prozesskostenhilfe muss beim jeweils zuständigen Gericht beantragt werden. Das bedeutet, dass der Antrag an das Gericht zu richten ist, bei dem der Prozess anhängig ist bzw. bei dem er anhängig gemacht werden soll. Neben der Bedürftigkeit, die anhand einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu belegen ist, werden auch die Erfolgsaussichten des zu führenden Prozesses einer summarischen gerichtlichen Vorprüfung unterzogen. Prozesskostenhilfe wird nur bei hinreichender Erfolgsaussicht gewährt ...

        (http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe)

        Die Klage kann also nicht völlig absurd und abwegig sein - was den Schluß zulässt, daß es wahrscheinlich Sachverhalte gibt, die nicht in das Schwarzweißbild der Boulevardmedien gibt.

        Gruß,
        Max

      • Antwort von nach 55 Minuten 3 hilfreich
        Re^3: Schläger verlangt vom Opfer Schmerzensgeld

        Ich meine: Wer unbedingt prozessieren will, weil er meint,
        sicher recht zu behalten, der soll auch finanziell in Vorlage
        treten.
        So sieht es das Gesetz auch, § 12 I GKG. Wenn es doch so eine bombensichere Sache ist, bekommt
        er bestimmt problemlos Kredit, notfalls bei der Pfandleihe.
        Und das kann einfach nicht richtig sein. Erstens stimmt es nicht, dass jeder einen Kredit bekommen würde, und zweitens kann es kein Maßstab sein, ob etwas "bombensicher" ist. Was du vorschlägst - den Verzicht auf Prozesskostenhilfe - wird definitiv dafür sorgen, dass nur, wer Geld hat, zu seinem Recht kommen kann.

        Merke: Es ist ein großer Unterschied, ob eine Klage begründet oder "bombensicher" ist

        Levay

        • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
          Re^4: Schläger verlangt vom Opfer Schmerzensgeld

          Und das kann einfach nicht richtig sein. Erstens stimmt es
          nicht, dass jeder einen Kredit bekommen würde, und zweitens
          kann es kein Maßstab sein, ob etwas "bombensicher" ist. Was du
          vorschlägst - den Verzicht auf Prozesskostenhilfe - wird
          definitiv dafür sorgen, dass nur, wer Geld hat, zu seinem
          Recht kommen kann.
          Hallo Levay,

          und was kostet eigentlich die Alternative "Rechtsschutzversicherung" monatlich? So viel wie ein Päckchen Zigaretten?

          (Ich bin nicht im Bilde, da ich so etwas aus den von mir genannten Gründen als überflüssig ablehne. Ich gebe allerdings zu, dass ich das notwendige Kleigeld habe, auch ohne Prozesskostenhilfe durch die Instanzen zu ziehen und mein Urteil abzuwarten.)

          Gruß
          smalbop

          • Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
            Re^5: Schläger verlangt vom Opfer Schmerzensgeld

            (Ich bin nicht im Bilde, da ich so etwas aus den von mir
            genannten Gründen als überflüssig ablehne. Ich gebe allerdings
            zu, dass ich das notwendige Kleigeld habe, auch ohne
            Prozesskostenhilfe durch die Instanzen zu ziehen und mein
            Urteil abzuwarten.)
            Ich bilde mir ein, auch über überdurchschnittlich viel Kleingeld zu verfügen. Die 280.000€ (Gesamtkosten im schlimmsten Fall der Niederlage) für den Streitfall, den meine Cousine gerade durchsteht (Kunstfehler ./. Versicherung (und eigentlich auch noch gegen Arzt und Krankenhaus)), hätten aber auch in meine Portokasse ein kleines Loch gerissen.

            DW.

            • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Schläger verlangt vom Opfer Schmerzensgeld

              Ich bilde mir ein, auch über überdurchschnittlich viel
              Kleingeld zu verfügen. Die 280.000€ (Gesamtkosten im
              schlimmsten Fall der Niederlage) für den Streitfall, den meine
              Cousine gerade durchsteht (Kunstfehler ./. Versicherung (und
              eigentlich auch noch gegen Arzt und Krankenhaus)), hätten aber
              auch in meine Portokasse ein kleines Loch gerissen.
              Gewiss, deswegen gehst du ja auch nicht ins Casino und setzt Abend für Abend 5000 € auf Schwarz oder Rot. (Die Gewinnwahrscheinlichkeiten im Casino und vor Gericht sind vergleichbar.)

              Nun meint aber jeder PKH-Beantrager, dass ihm der Staat bitte den Glücksspieleinsatz vorstrecken soll. Denn wenn es ans eigene Geld geht, ist man sich plötzlich gar nicht mehr so sicher, dass man recht hat.

              Ich habe aber überhaupt kein Problem damit, wenn sich Versicherungen finden, die für die Finanzierung dieses Blödsinns Policen anbieten. Das sind dann wenigstens nicht meine Steuern.

              Gruß
              smalbop



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