Der Mann ist Rentner, die Frau Hausfrau, werden dich scheiden lassen.
Sie wird einen sehr reichen Mann heiraten und verzichtet fairerweise auf ihren
Anspruch, die Hälfte der Rente des jetztigen Ehepartners einzufordern.
Mir sagte heute jemand, dass ein Partner bei Scheidung gar nicht auf „seine Hälfte“ der Rente verzichten KANN!
Es würde auf jeden Fall geteilt.
Das heisst also selbst, wenn ein Partner sagt,
er verzichtet, weil eigenes hohes Vermögen,
dann m u s s er dennoch seinen Anteil kriegen?
Gegen seinen Willen?
Im Rahmen einer Scheidung wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, d.h. es wird festgelegt, in welcher Höhe der Partner mit der geringeren Rente einen Rentenanteil vom Partner mit der höheren Rente erhält.
Man kann vor Einreichen der Scheidung in einer sog. Scheidungsfolgenvereinbarung, welche beim Notar abgeschlossen werden muß, auf den Versorgunsgausgleich verzichten.
Dann muß man allerdings ein Jahr warten, bevor die Scheidung eingereicht werden kann, weil sonst der Verzicht unwirksam ist.
Aber nur damit ich es verstehe:
Der Mann IST ja schon Rentner.
Also Versorgungsausgleich heisst eigentlich ja dann auch Partener kriegen die Hälft, weil Pertner ja nie
einzehlen braucht, weil sie nie arbeiten ging.
(Kinder waren auch nie da).
Sorry, wie das mit dem Versorgungsausgleich ist, wenn einer schon Rente bekommt, das weiß ich auch nicht. Aber frag doch mal hier nach, da antworten Dir auch Rentenexperten: