U-Haft bis zur Verhandlung: Wann?

Hallo an alle,

Wenn eine Straftat angezeigt wurde (Sexualverbrechen) dauert es ja in der Regel lange - wie lange? 3/4 Jahr? - bis eine Gerichtsverhandlung stattfindet.
Die Frage: Bleibt der oder die Täter dann bis zur Verhandlung in U-Haft bzw. ist das möglich damit er/sie dem Opfer nicht noch drohen kann/können?
Oder kann es auch sein, dass der/die Täter bis zur Verhandlung auf freiem Fuß bleiben? Kann dann mittels einstweiliger Verfügung erreicht werden, dass er/sie sich dem Opfer nicht nähern darf/dürfen?

LG

gossip.bunny

Hallo,

schau mal in die StPO, §§ 112 und 112 a, da steht alles drin.

Ein Haftbefehl kann erlassen, danach aber gegen Auflagen ausgesetzt werden. Ob dies gemacht wird und wie die Auflagen aussehen, urteilt alleine der Richter. Besteht aber nur die geringste Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, kann man kaum damit rechnen.
Ein Haftgrund „des sich nicht Näherns“ gibt es nicht, so dass eine einstweilige Verfügung nicht die Haft ersetzen könnte.
Bei Straftaten eines derartigen Kalibers, die zu neun Monaten U-Haft führen, dürfte der Beschuldigte schon von Amts wegen einen Anwalt haben, der sicherlich die rechtlichen Möglichkeiten kennt und ausschöpfen wird.

Tja, vor der Tat sollte man sich die Folgen überlegen, nachher ist das Heulen und Jammern groß.

Gruss

Iru

Hallo,

Oder kann es auch sein, dass der/die Täter bis zur Verhandlung
Kann dann mittels einstweiliger
Verfügung erreicht werden, dass er/sie sich dem Opfer nicht
nähern darf/dürfen?

Sicherlich kann man das tun. Und mit dem Papier kann man sich hinterher den Popo abwischen. Weil sich keum einer der Brutalos daran hält.
Das Spiel kenn ich schon. Bis die Polizei am Haus ist, sind die schon lange wieder weg und das Papier kannste an deine Tür nageln, es schreckt niemanden ab.

LG
jasmin