Der Verkäufer hat es selbst ersteigert; der ursprüngliche Verkäufer behauptet er habe es in einem großen Modehaus gekauft.
Letztendlich bin ich in einen Laden des Herstellers gegangen; dort bestätigte man mir meinen Verdacht.
Als ich mich an die Firmenzentrale gewandt habe, hieß es, man könne keine Bestätigungen erstellen, welche besagen, daß es sich um eine Fälschung handelt.
Da der Verkäufer auch nicht sonderlich kooperativ ist, stellt sich mir die Frage, welche Vorgehensweise am sinnvollsten ist.
Ebay selbst macht leider gar nichts.
Gäbe es eine Möglichkeit, von jemand anders ein Gutachten erstellen zu lassen?
Ich denke mal das dein Vorhaben letzenendes zu keinen Zeil führen würde, da in ebay ersteigerte Artickel im Meißtfall Privatverkäufe sind, wenn nicht anders ausgeschrieben ist eine Rückgabe meißt auch unzuläßig. Wenn du festellen möchtest kann ich dir nur Raten dich direkt an die Herstellfirma zu wenden, erst Adresse und Kontaktadresse und Gesprächspartner ausfindig machen und dein Hemd dan hinschicken, nur durch dieses Vorgehen bekommst du dann deine Bestätigung das, dass Hemd „gefälscht“ ist, aber deinen Artickel bekommst du nicht mehr zurück. Und wenn es ganz dumm läuft bekommst du noch eine Klage wegen Uhrheberrechtsverletzung (kennt die Prozedur von Sony Ericson hatte das selbe Problem mit Asiatischen Nachbau). Ebay selbst hat nicht einmal den Verkäufer gesperrt als ich die Bestätigung von Sony hinschickte.
Dennoch viel Glück bei deinen Vorhaben und ich hoffe ich konnte helfen
Alle Angaben ohne Gewähr!
Ich denke mal das dein Vorhaben letzenendes zu keinen Zeil
führen würde, da in ebay ersteigerte Artickel im Meißtfall
Privatverkäufe sind, wenn nicht anders ausgeschrieben ist eine
Rückgabe meißt auch unzuläßig.
Völlig falsch! Wenn ein Artikel nicht so wie beschrieben ist, kann man ihn sehr wohl zurückgeben. Der Verkäufer muss sich an seine Angaben halten.
Wenn du festellen möchtest kann
ich dir nur Raten dich direkt an die Herstellfirma zu wenden,
erst Adresse und Kontaktadresse und Gesprächspartner ausfindig
machen und dein Hemd dan hinschicken, nur durch dieses
Vorgehen bekommst du dann deine Bestätigung das, dass Hemd
„gefälscht“ ist, aber deinen Artickel bekommst du nicht mehr zurück.
Hat er dies nicht gemacht???
Und wenn es ganz dumm läuft bekommst du noch eine
Klage wegen Uhrheberrechtsverletzung (kennt die Prozedur von
Sony Ericson hatte das selbe Problem mit Asiatischen Nachbau).
Ich denke mal das dein Vorhaben letzenendes zu keinen Zeil
führen würde, da in ebay ersteigerte Artickel im Meißtfall
Privatverkäufe sind, wenn nicht anders ausgeschrieben ist eine
Rückgabe meißt auch unzuläßig.
Hö? Wenn man einen Mercedes anbietet und dann einen Fiat mit Stern liefert, kann man mit noch so phantasievollen Sätzen irgendwelche seltsamen privaten EU-Gewährleistungen ausschließen - man muss trotzdem das liefern, was man angeboten hat - einen Mercedes. Der Käufer hat sogar das Recht, auf Lieferung eines Originals zu bestehen oder alternativ den Vermögensschaden einzufordern (Schadenersatz).
Da der Nachweis, daß es sich um eine Fälschung handelt, im Fall eines Gerichtsverfahrens im konkreten Fall offenbar einfach zu führen ist, sollte man dem Verkäufer mal kurz seine Lage klar machen… Wenn der auch nur halbwegs intelligent ist, wird der ganz schnell kooperativ.