Guten Tag,
Sind Mahnungen per email zulässig und wie müssen sie formuliert sein?
Bei einer Zahlungsforderung, ZB Mietschulden
Wie ist es da mit Verzug? Muss dieser in der ersten Mahnung angekündigt werden? Ab wann besteht er? Nach Erhalt der 1. Mahnung? Oder mit Ablauf von 30 Tagen nach Zahlungsfrist? Kann der Anspruch auf Kostenübernahme der außergerichtlichen Kosten sprich Anwaltskosten der Gegenpartei wegen Verzugs überhaupt geltend gemacht werden, vor Ablauf einer Frist von 30 Tagen? ( Beispiel: Mahnung per email am 1.9. Zahlungsfrist bis 7.9. Forderung wg. Verzug bereits am 15.9.)
Noch eine andere Frage: der Schuldner überweist den geforderten Betrag fristgerecht. Durch irgendeinen Fehler (zB falsche Kontonummer auf Überweisung) wird das Geld aber 3 Tage später zürück überwiesen, was der Schulnder nicht merkt. Die Gegenpartei wendet sich nun an einen Anwalt, der den Betrag erneut einfordert plus entstandene Anwaltskosten. Muss der Schuldner diese zahlen, obwohl er beweisen kann , daß er das Geld überweisen wollte?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!