Wer ist Inhaber? Käufer oder bezahlende Partei?

Hallo,

meine Frage in aller Kürze: Auf einem Kaufvertrag für einen bestimmten Gegsenstand wird Käufer „X“ ausgewiesen, bezahlt wird der Gegenstand jedoch von Person „Y“, die auf dem Kaufvertrag namentlich nicht erwähnt ist. Wer ist nun Inhaber des gekauften Gegenstandes, der Käufer (laut Vertrag) oder der derjenige, der den Gegenstand bezahlt hat?

Vielen Dank bereits im voraus,
Ralf Andreas

der käufer
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sabine

Was ist ein Inhaber von Gegenständen (Sachen)?

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Re: der käufer

Erklär’ doch mal Deine Antwort.
Erklär’ doch mal, was ein Inhaber einer Sache sein soll.
Ist das nun der Eigentümer oder der Besitzer.
Kennst Du diesen Unterschied?
Kannst Du - auf den fiktiven Fall bezogen - die rechtliche Beziehung zwischen Käufer X und Zahler Y beschreiben?

Auf Antwort gespannt.

Gruß Gudrun

Hallo,

meines Erachtens ist derjenige Eigentümer, der die rechtliche Herrschaft über eine erworbene „Sache“ (whatever) hat, Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über die „Sache“, Inhaberschaft ist das Eigentum bei Rechten.
In diesem fiktiven Fall gibt es keine rechtliche Beziehung zwischen Käufer „X“ und Zahler „Y“ (also keine Ehe oder dgl., keine familiären Beziehungen etc.).

Ralf Andreas

Hallo,

noch schnell eine „fragende Feststellung“:

dann müsste doch laut BGB der Käufer auch Eigentümer des „Gegenstandes“ sein, oder?

Ralf Andreas

Hi,

„Inhaber“ oder besser Eigentümer einer Sache ist derjenige, dem der Verkäufer gem. § 929 BGB Eigentum an dieser übertragen hat. Das kann derjenige sein, der im Kaufvertrag als Käufer steht, das kann derjenige sein, der bezahlt hat, dass kann aber auch der Dalai Lama sein.

Will meinen, die Eigentümerschaft hat mit dem Vertrag nichts zu tun, weil der Vertrag jemanden nur verpflichtet, Eigentum zu übertragen. Ob und an wen das tatsächlich passiert, ist eine andere Frage.

Gruß
Dea

Hallo,

In diesem fiktiven Fall gibt es keine rechtliche Beziehung
zwischen Käufer „X“ und Zahler „Y“ (also keine Ehe oder dgl.,
keine familiären Beziehungen etc.).

wieso gibt es keine rechtliche Beziehung zwischen den beiden,
wenn Y etwas bezahlt hat, was X gekauft hat?

Nur mal so als Hinweis: Vermieter und Mieter haben eine rechtliche Beziehung, Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch.

Oder hat Y den ebay-Account von X geknackt?

Gruß Gudrun

Hallo,

wieso gibt es keine rechtliche Beziehung zwischen den beiden,
wenn Y etwas bezahlt hat, was X gekauft hat?

Nur mal so als Hinweis: Vermieter und Mieter haben eine
rechtliche Beziehung, Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch.

Hier läuft es weder auf ein Mietverhältnis noch auf ein Arbeitnehmerverhältnis hinaus. Jetzt wird es wieder eine Stufe komplizierter. Ich lebe z. Z. noch mit meinem Partner (männlich) zusammen, obwohl wir seit bereits einem Jahr getrennt sind. Ich denke, dass vor dem Gesetz eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft einer „heterosexuellen“ Partnerschaft gleichgestellt wird. Vor fast 10 Jahren haben wir uns teure Pinienmöbel gekauft. Wir hatten damals noch kein gemeinsames Konto, alles wurde vom Konto Y beglichen, X hat regelmäßige Ausgleichszahlungen getätigt (nachweisbar!).
Die Möbel, um die es hier geht, wurden von X gekauft (Kaufvertrag, auf dem nur X erwähnt ist), von Y bezahlt und später (wie üblich) von X beglichen (per Bankauszug nachweisbar). Ich denke, die Sachlage ist einwandfrei, oder?

Grüße, Ralf Andreas

Hallo Dea,

jetzt muss ich mich auch noch mit § 929 BGB auseinandersetzen.
Hab´ ich ja alles weitestgehend verstanden.

„Inhaber“ oder besser Eigentümer einer Sache ist derjenige,
dem der Verkäufer gem. § 929 BGB Eigentum an dieser übertragen
hat. Das kann derjenige sein, der im Kaufvertrag als Käufer
steht, das kann derjenige sein, der bezahlt hat, dass kann
aber auch der Dalai Lama sein.

Will meinen, die Eigentümerschaft hat mit dem Vertrag nichts
zu tun, weil der Vertrag jemanden nur verpflichtet, Eigentum
zu übertragen. Ob und an wen das tatsächlich passiert, ist
eine andere Frage.

Das verstehe ich jetzt nicht! Eigentum wird doch lt. Kaufvertrag übertragen, i. d. R. an den Käufer, oder nicht? Oder gibt es da auch wieder Ausnahmen? Und wenn der Käufer (lt. Kaufvertrag) nachweislich demjenigen, der bezahlt hat, den Kaufpreis erstattet hat, dann müsste der Käufer doch auch Eigentümer sein, oder?

Grüße

Ralf Andreas

Hi,

Du bist verständlicher Weise nicht mit dem Deutschen Trennungsprinzip vertraut (Trennung zwischen vertraglichen Pflichten und Eigentumsübertragung). Wills mal versuchen, zu erläutern:

Eigentum wird doch lt.
Kaufvertrag übertragen, i. d. R. an den Käufer, oder nicht?

Nicht so ganz: Laut Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, das Eigentum an den Käufer zu übertragen. Der Vertrag ist aber nicht per se die Eigentumsübertragung.

In § 433 Abs. 1 BGB steht, dass der Verkäufer dem Käufer Eigentum verschaffen und die Sache übergeben muss. Das geschieht, völlig unabhängig davon, durch einen ganz separaten Akt gem. § 929 BGB (obwohl meist beides zusammenfällt, so dass der Laie garnicht merkt, dass er einen Vertrag schließt und zugleich eine Einigung dahingehend trifft, auch Eigentümer zu werden, bzw. dem anderen Eigentum zu übertragen).

Der Verkäufer, der nach Vertragsschluss aus § 433 BGB zur Eigentumsübertragung verpflichtet ist, kann aber auch sagen: „Mir doch egal, ich machs einfach nicht.“ oder „Ich übertrage das Eigentum aber an jemand ganz anderen“. Dann macht er sich zwar ggf. Schadenersatzpflichtig, das Eigentum ist aber nicht beim Käufer.

Oder gibt es da auch wieder Ausnahmen?

Keine Ausnahme, sondern ganz selbständige Regelungen für das Eigentum. Pflicht zur Übertragung nach § 433 BGB, tatsächliche Durchführung nach § 929 BGB.

Und wenn der Käufer
(lt. Kaufvertrag) nachweislich demjenigen, der bezahlt hat,
den Kaufpreis erstattet hat, dann müsste der Käufer doch auch
Eigentümer sein, oder?

Nein, der Käufer wird nur dann Eigentümer, wenn derjenige, der zuvor Eigentümer war, ihm dieses gem. § 929 BGB übertragen hat. Was er vorher an wen warum gezahlt hat, hat mit der Eigentumslage rein garnichts zu tun, kann nur ggf. einen Anspruch begründen, dass man ihm das Eigentum verschaffen muss.

Gruß
Dea