Kann man etwas schenken was man nicht 100% besitzt

Hallo,

der Titel klingt ohne den Sachverhalt etwas komisch, aber hier ist er:
Eine Frau besitzt ein halbes Grundstück (vor Jahren von ihrer Mutter geschenkt bekommen) und bekommt 2002 die zweite Hälfte dazugeschenkt (mit Wohnrecht auf Lebenszeit für die Mutter etc.). Sie schenkt dann 2003 wiederum das halbe Grundstück Ihrem Sohn. In 2009 stirbt die Mutter und die von 2002 überschriebene Hälfte geht, aufgrund der 10 Jahres Regel bei Schenkungen, wieder in die Erbmasse zurück (es gibt auch noch einen Bruder). Nun sagt Sie Ihrem Sohn, Ihr gehören 75% des Grundstücks - zwischen den Zeilen Gelesen bedeutet das, dass die in 2003 an den Sohn geschenkte Hälfte angeblich die Hälfte war, die jetz in die Erbmasse zurückfloss.
Deshalb die Frage: Der Frau gehörte 2003 die in 2002 überschriebene Hälfte aufgrund der 10 Jahres Regel noch nicht. Kann Sie dann überhaupt in 2003 genau diese Hälfte weiterverschenken (Grundsatzfrage)? In der Schenkungsurkunde zwischen der Frau und ihrem Sohn ist nur die Rede von „der Hälfte“ - keine Angabe welche.

Vielen Dank im Voraus.

Servus,

da fehlt noch was: Was steht denn eigentlich im Grundbuch?

Alleiniges, frei verfügbares Eigentum an Grundstücken ist in der Regel nicht zu Bruchteilen möglich.

Schöne Grüße

MM

Die Grundbucheintragung ist mit jeder Schenkung einher gegangen.

Hi,
wenn man die Hälfte eines Grundstücks besitzt, ist das wertmäßig die Hälfte, aber es steht nirgendwo, ob es die rechte oder linke Hälfte ist. Ebenso ist es auch beim Weiterverschenken. Es ist immer nur wertmäßig die Hälfte, also stellt sich die Frage gar nicht, „welche Hälfte“ weiterverschenkt wurde.

Gruß
Nelly