Hallo,
ich bitte um Hilfe in folgendem Fall.
A hat einen Gutschein von Geschäft S erhalten im Juni 2006. Im August 2006 wurde ein Betrag vom Gutschein eingelöst, Restguthaben jedoch noch vorhanden. Auf Wunsch erfolgt ein Vermerk auf dem Gutschein: „Unbegrenzt gültig“.
Im Laufe der Zeit wird das Geschäft des S von N erworben. Name wird von „Geschäft S“ in „Geschäft N“ geändert. Gutscheine aus der Zeit des S werden nach Übernahme von N noch eingelöst, dies stellt der N jedoch nun ein - A weiss davon allerdings nichts.
A möchte im Jahre 2009 den Gutschein einlösen. N erkennt den Gutschein jedoch nicht an, da er Streit mit dem S hat - S würde ihm den Betrag der Gutscheine schließlich nicht mehr auszahlen und hätte auch kein Buch über die Gutscheine geführt.
Lokalitäten des Geschäftes sind gleich geblieben, bei der Übernahme wurden damals Einrichtungsgegenstände und Ware übernommen.
Hat A einen Anspruch gegen N auf Einlösung des Gutscheins?
Vielen Dank!