Guten Tag,jemand möchte als Luftsicherheitsassistentin arbeiten. Dafür wird von ihm eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemacht. Vor 7 und vor 10 Jahren gab es gegen ihn zwei Strafverfahren, die dann allerdings eingestellt wurden. Meine Frage nun, da im polizeilichen Führungszeugnis keine Eintragungen sind, so besteht trotz allem die Möglichkeit über das behördliche Führungszeugnis davon Kenntnis zu bekommen. Sprich durch die Abfrage der damals örtlichen Polizeidienststelle. Bekommt er deswegen Zweifel an seiner Zuverlässigkeit ausgesprochen?
Hallo,
was war es denn, was die Person angestellthat.
Nur mal so gefragt.
Gruß RS 99