Guten Tag,wenn gegen einen mahnbescheid einspruch eingelegt wird und dem stattgegeben wird,muss man trotzdem die kosten für den mahnbescheid zahlen ?
Hallo Mike,
dem Einspruch wird nicht i.d.S. stattgegeben. Der Mahnende muss sich nun überlegen, ob er seine Forderung einklagt oder ob er es sein läßt.
Kommt es zur Klage, zahlt derjenige, der verliert.
Sollte tatsächlich nichts weiter passieren, ist es für den Angemahnten erledigt.
Gruß!
Horst