Folgender Sachverhalt :
Auf einer Demonstration wurde einer Gruppe Jugendlicher ein
Platzverweis ausgesprochen. Einige aus dieser Gruppe haben die
Polizisten als Faschisten, Gestapo, etc beschimpft, die Gruppe
(ca. 50 Personen) wurden eingekesselt und mit Tränengas beschossen,
sobald jemand mit den Polizisten reden wollte.
Also : Platzverweis erteilt --> man konnte nicht gehen–>Anzeige
wegen Landfriedensbruch .
Ist sowas gerechtfertigt?
Gruss
Hallo!
Also : Platzverweis erteilt --> man konnte nicht
gehen–>Anzeige
wegen Landfriedensbruch .
Ist sowas gerechtfertigt?
Wo soll denn da der Tatbestand berührt sein?