Hallo, wenn man im Zuge eines Arbeitsrechtsstreits eine eidestattliche Versicherung abgibt, welche auch mit bestem Wissen und Gewissen abgegeben wurde, wie verhält es sich aber dann vor Gericht wenn man 2 Wochen später nach Abgabe herausfindet, dass 2 Punkte sich doch anders darstellen, als man immer gedacht hat?
Man will ja niemandem was Unrechtes und hat es mit Absicht getan, aber könnte die Gegenseite nun am Ende behaupten man habe absichtlich gelogen bzw. sieht das Gericht das auch so?
Grüße
Hallo,
ich denke es greifen folgende §§ StGB:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__161.html
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__158.html
hier Abs. 2, 3
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__156.html
nur erklärend für § 161 StGB
Gruß
Joschi