Geldbesitz von Minderjährigen

Hallo zusammen!

Angenommen, eine Person im Alter zwischen 16 und 18 Jahren (also noch nicht volljährig) arbeitet als Aushilfe auf 400 Euro Basis.

Gehört das dadurch verdiente Geld rechtlich der minderjährigen Person oder den Eltern bzw. den Sorgeberechtigten?

Ich würde gerne die Frage noch auf einen anderen Aspekte ausweiten, obwohl oben genannte definitiv meine „Hauptfrage“ ist.

Unterhält die Minderjährige Person ein Konto oder ein Sparbuch (das Konto/Sparbuch ist also auf den Namen der minderjährigen Person „zugelassen“), darf dann ein Elternteil ohne Erlaubnis der minderjährigen Person Geld abheben?

Vielen Dank für die Antworten!

Hallo Floppy,

grundsätzlich gehört das Geld dem Minderjährigen. Die Eltern dürfen aber einen beitrag für Kost und Logis fordern.

Gruß!

Horst

Hallo Horst…

Da möchte ich doch einhaken… Erstens interessiert mich die Antwort auf die Frage, wie sie formuliert warm, nämlich ob die Eltern bei der Bank das Konto ihres minderjährigen Kindes plündern könnten…?!

grundsätzlich gehört das Geld dem Minderjährigen. Die Eltern
dürfen aber einen beitrag für Kost und Logis fordern.

Ähhhh…?! Weil grad Geld da iat? Oder können Eltern prinzipiell von ihren Minderjährigen Geld für Nahrung und Wohnung fordern? Wo bleibt die Unterhaltspflicht? Was passiert, wenn die Kinder nicht zahlen können? Offenbarungseid? Guter Start ins Leben…

Also ich wär echt neugierig, ob Du Deine Aussage belegen kannst.

LG, der Kater

Hallo,

Minderjährige können eigenständig kein Konto eröffnen.
Eltern (oder andere Personen) können zugunsten - auf deren Namen - ein Konto eröffnen. Insofern können Eltern das Konto auch nicht „plündern“, wenn sie vom Guthaben Gebrauch machen, solange die Begünstigten minderjährig sind.

Zumindest dann nicht, wenn sie das Guthaben für den gemeinsamen Lebensunterhalt verbrauchen.

Logisch wird das Ganze, wenn man sich folgende Konstellation vorstellt:

Die Eltern beziehen HartzIV oder gar nichts, aber das Sparkonto ihrer Kinder wird z.B. von den Großeltern regelmäßig bestückt.

Es macht also durchaus Sinn, wenn Sparguthaben der minderjährigen Kinder dem Haushaltseinkommen zugerechnet werden. Ansonsten wären alle Bezieher von staatlichen Geldern doof, wenn sie nicht den bequemen Umweg über die Sparbücher ihrer Kids wählen würden.

Es wäre rechtlich bedenklich, wenn die Eltern das Sparguthaben der Kinder nicht für deren Bedürfnisse oder für den gemeinsamen Lebensunterhalt verbrauchen, sondern es für eigene Wünsche ausgeben. In diesem Fall wäre fachanwaltlicher Rat einzuholen.

Viele Grüße
Maralena

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Hallo Mikesch,

rein rechtlich gesehen bleibt der Minderjährige ein solcher. Die Eltern sind aber verpflichtet, zum Wohle des Kindes zu handeln.

Daraus ergibt sich eigentlich alles andere. Bevor es dem Kind schlecht geht, dürfen die Eltern schon auf sein Konto zugreifen.

Außerdem haben die Eltern natürlich auch weiterhin die Aufsichtspflicht und könnten auch dann eingreifen, wenn das Kind sein Geld zu seinem eigenen Schaden verpraßt, etwa für Drogen und Alkohol.

Maralena hat da ja schon klar die Grenzen aufgezeigt. (Neues Auto für Papa ist da natürlich nicht vorgesehen.)

Gruß!

Horst

Hallo zusammen,

ja das macht alles sinn was ihr schreibt.

bezüglich kindeswohl usw. bin ich total mit einverstanden, bevor damit etwas illegales finanziert wird muss eingeschritten werden.

Mit den HarzVI-Argumenten seh ich eigentlich auch so, aber ist es nicht ein unterschied ob geld, welches den eltern gehört, nur da geparkt wird, oder ob das geld vom kind verdient wurde und damit auch dem kind gehört?

floppy

Hallo,

Minderjährige können eigenständig kein Konto eröffnen.
Eltern (oder andere Personen) können zugunsten - auf deren
Namen - ein Konto eröffnen. Insofern können Eltern das Konto
auch nicht „plündern“, wenn sie vom Guthaben Gebrauch machen,
solange die Begünstigten minderjährig sind.

Verstehe ich das richtig? Großeltern eröffnen z.B. für den Enkel ein Konto, oder Sparbuch, zahlen hierauf regelmäßig Geld ein, damit es mit 18 mal ein Auto sein darf und einen Tag vorm 18. Geburtstag heben die Eltern das Geld ab. Geht das? Können auch die Großeltern das Geld wieder abheben?

Nehmen wir an, den Eltern geht es vergleichsweise gut (bezahltes Haus, beide in Arbeit), der Zaster kommt aber grad richtig, für einen Familienurlaub (in den der grad 18jährige doch eigentlich gar nicht mitwollte). Wäre das legitim?

Zumindest dann nicht, wenn sie das Guthaben für den
gemeinsamen Lebensunterhalt verbrauchen.

Logisch wird das Ganze, wenn man sich folgende Konstellation
vorstellt:

Die Eltern beziehen HartzIV oder gar nichts, aber das
Sparkonto ihrer Kinder wird z.B. von den Großeltern regelmäßig
bestückt.

Es macht also durchaus Sinn, wenn Sparguthaben der
minderjährigen Kinder dem Haushaltseinkommen zugerechnet
werden.

Aus Sparguthaben wird Haushaltseinkommen???

Ansonsten wären alle Bezieher von staatlichen Geldern
doof, wenn sie nicht den bequemen Umweg über die Sparbücher
ihrer Kids wählen würden.

Hä? Wofür sollte dieser Weg jetzt genau genommen werden?

Es wäre rechtlich bedenklich, wenn die Eltern das Sparguthaben

„rechtlich bedenklich“ ist schwammig formuliert…

der Kinder nicht für deren Bedürfnisse oder für den
gemeinsamen Lebensunterhalt verbrauchen, sondern es für eigene
Wünsche ausgeben. In diesem Fall wäre fachanwaltlicher Rat
einzuholen.

Oder der Staatsanwalt zu informieren? Wir diskutieren doch „Klausuraufgaben“, da wäre die Lösung ja auch kaum, „man sollte einen Anwalt befragen“…?! :smile:

LG, der Kater

LG, der Kater

Verstehe ich das richtig? Großeltern eröffnen z.B. für den Enkel ein
Konto, oder Sparbuch, zahlen hierauf regelmäßig Geld ein, damit es
mit 18 mal ein Auto sein darf und einen Tag vorm 18. Geburtstag
heben die Eltern das Geld ab. Geht das? Können auch die Großeltern
das Geld wieder abheben?

Mal zur Klarstellung weil ich immer lese, dass Grosseltern ein Konto für den Minderjährigen eröffnen… DAS GEHT SO NICHT.

Es gibt hier exakt 2 Varianten:

  1. Konto lautet auf die Grosseltern mit Vertrag zu gunsten Dritter (Minderjähriger): Dies bedeutet, dass das Geld bis zur Schenkung den Grosseletern gehört, und diese selbstverständlich Verfügen können wie sie wollen, da Sie solange die Wirtschaftich Berechtigten sind.

  2. Konto lautet auf den Minderjährigen. Das setzt vorraus, dass die Erziehungsberechtigten dies unterschreiben und auch im Rahmen Ihrer Erziehungsberechtigung entsprechend verfügen können, die Grosseltern nicht. Die Schenkung findet hier bei den einzelnen Einzahlungen statt.

Gruss HighQ