Hallo,
Minderjährige können eigenständig kein Konto eröffnen.
Eltern (oder andere Personen) können zugunsten - auf deren
Namen - ein Konto eröffnen. Insofern können Eltern das Konto
auch nicht „plündern“, wenn sie vom Guthaben Gebrauch machen,
solange die Begünstigten minderjährig sind.
Verstehe ich das richtig? Großeltern eröffnen z.B. für den Enkel ein Konto, oder Sparbuch, zahlen hierauf regelmäßig Geld ein, damit es mit 18 mal ein Auto sein darf und einen Tag vorm 18. Geburtstag heben die Eltern das Geld ab. Geht das? Können auch die Großeltern das Geld wieder abheben?
Nehmen wir an, den Eltern geht es vergleichsweise gut (bezahltes Haus, beide in Arbeit), der Zaster kommt aber grad richtig, für einen Familienurlaub (in den der grad 18jährige doch eigentlich gar nicht mitwollte). Wäre das legitim?
Zumindest dann nicht, wenn sie das Guthaben für den
gemeinsamen Lebensunterhalt verbrauchen.
Logisch wird das Ganze, wenn man sich folgende Konstellation
vorstellt:
Die Eltern beziehen HartzIV oder gar nichts, aber das
Sparkonto ihrer Kinder wird z.B. von den Großeltern regelmäßig
bestückt.
Es macht also durchaus Sinn, wenn Sparguthaben der
minderjährigen Kinder dem Haushaltseinkommen zugerechnet
werden.
Aus Sparguthaben wird Haushaltseinkommen???
Ansonsten wären alle Bezieher von staatlichen Geldern
doof, wenn sie nicht den bequemen Umweg über die Sparbücher
ihrer Kids wählen würden.
Hä? Wofür sollte dieser Weg jetzt genau genommen werden?
Es wäre rechtlich bedenklich, wenn die Eltern das Sparguthaben
„rechtlich bedenklich“ ist schwammig formuliert…
der Kinder nicht für deren Bedürfnisse oder für den
gemeinsamen Lebensunterhalt verbrauchen, sondern es für eigene
Wünsche ausgeben. In diesem Fall wäre fachanwaltlicher Rat
einzuholen.
Oder der Staatsanwalt zu informieren? Wir diskutieren doch „Klausuraufgaben“, da wäre die Lösung ja auch kaum, „man sollte einen Anwalt befragen“…?! 
LG, der Kater
LG, der Kater