Das Hotelzimmer hatte ich per Fax gebucht ohne vorherige Inaugenscheinnahme; beruflich zeitlich stark eingebunden, hatte ich vor Ort auch keine Möglichkeit, mir ein anderes Hotel zu suchen, soviel zur Vorbeugung möglicher Einwände…
Preis pro Nacht: 90 DM mit TV und Dusche/WC.
Mängel: Unerträglicher Abflußgestank aus dem Bad; TV empfing nur zwei Sender, jeweils mit „Schnee“ und schlechtem Ton, unterm Strich also nicht nutzbar.
Die Rezeption war zu Zeiten meiner Anwesenheit im Hause nie besetzt (selbst an meinem angekündigten Abreisetag ließ sich niemand auffinden), ich konnte also die Mängel auch nicht vor Ort reklamieren.
An meinem Anreisetag stellte ich fest, daß die Heizung eiskalt war (bei nächtlichen -10°C und einfachverglastem Fenster), was ich noch beanstanden konnte - mit dem Ergebnis, daß man mir mitteilte, daß die Heizöllieferung für den übernächsten Tag erwartet werde. Hierfür kündigte ich schriftlich eine Minderung der Übernachtungskosten an, allerdings bekam ich schriftliche Antwort, daß man lediglich eine Übernachtung (um 30 DM) zu mindern bereit sei, daß ich nach der zweiten Nacht morgens immerhin heißes Wasser gehabt habe.
Langer Rede, kurzer Sinn:
Ich habe nun die Rechnung erhalten und möchte einen ANGEMESSEN geminderten Betrag überweisen.
Wieviel Prozent kann ich abziehen für a) nicht nutzbares TV-Gerät und b) Fäkalgestank?
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit,
DeeDee