Hallo.
Im vorliegenden Fall würde mich die Rechtslage interessieren.
Und zwar nehmen wir an, ein Gast stellt per Email eine Anfrage zu einer Ferienwohnung, die er 2 Nächte nutzen möchte.
Als Bestätigung bekommt er seitens der Vermieterin eine Email, formlos, mit dem Hinweis, dass die Reservierung für die beiden Nächte bestätigt sei.
Es gibt keine weiteren Hinweise zur Verbindlichkeit dieser Email bzw. der Buchung.
Nun kommt der Gast am Anreisetag im Ziel an, stellt dort fest, dass eine Lampe am Bett nicht funktioniert, im Kühlschrank noch ein Päckchen alter Käse liegt und die WOhnung im allgemeinen nicht den Erwartungen entspricht.
Die Gäste entschließen sich, die Ferienwohnung zu verlassen und suchen sich ein Hotel in der Stadt.
Noch vor der Abreise, wird eine SMS an die Vermieterin verschickt, mit dem Hinweis, es würde die Abreise angetreten, mit den oben genannten Punkten als Grund für die Abreise.
Zwei Tage ist daraufhin nichts von der Vermieterin zu hören, heute morgen muss der Gast feststellen, dass eine Forderung von 150€ auf das Konto der Vermieterin per EMail eingegangen ist.
Nachdem nochmals seitens des Gastes darauf hingeiwesen wird, dass die Abreise noch am selbigen Abend angetreten wurde, kommt die Forderung nach der Hälfte des Preises am selbigen Tage per EMail, „die eine Nacht müsse bezahlt werden“…
Wie ist die Rechtslage, muss der Gast auf die Forderung eingehen, obwohl die Wohnung nicht zur Übernachtung genutzt wurde?
Vielleicht könnt ihr mich bzgl. dieses Falles ja aufklären.
Vielen Dank vorab
Mario
