Guten Tag,
ich wollte fragen in welchem Paragraphen des Schulgesetzes steht, dass der Lehrer den Schüler nicht verletzen darf?
Und darf ein Lehrer jetzt einen Schüler Rausschicken und Anbrüllen oder nicht?
MFG
Guten Tag,
ich wollte fragen in welchem Paragraphen des Schulgesetzes steht, dass der Lehrer den Schüler nicht verletzen darf?
Und darf ein Lehrer jetzt einen Schüler Rausschicken und Anbrüllen oder nicht?
MFG
ich wollte fragen in welchem Paragraphen des Schulgesetzes
steht, dass der Lehrer den Schüler nicht verletzen darf?
Die körperliche Unversehrtheit war schon immer ein Grundrecht, und körperliche Züchtigungen sind seit Anfang 70iger untersagt (gut, in Bayern erst 1980…). Allgemein (bei z.B. Eltern) greift hier das BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1631.html
Ansonsten die jeweiligen (Schul-)Gesetze der einzelnen Bundesländer.
Und darf ein Lehrer jetzt einen Schüler Rausschicken und
Anbrüllen oder nicht?
So fern der Schüler den Unterricht stört, darf der Lehrer viel - und meist auch zu Recht.
Meines Wissens nach darf er ihn nicht einfach hinausschicken, weil er ja Aufsichtspflicht hat… ?
MfG
Shir Khan
Meines Wissens nach darf er ihn nicht einfach hinausschicken,
weil er ja Aufsichtspflicht hat… ?
Eine Aufsichtspflicht setzt aber nicht voraus, daß man die Schüler immer im Augenwinkel haben muss. Hat man dem Schüler erklärt, daß er sich nicht von der Tür wegzubewegen hat, verletzt das keine Aufsichtspflicht, Schüler sind keine Strafgefangenen. Wenn sich der Schüler eigenmächtig entfernt, riskiert dieser noch viel härtere Maßnahmen.
Umstritten ist aber, den Schüler nach Hause zu schicken, wenn dieser z.B. dann noch stundenlang auf einen Bus warten muss. Da käme es mal wieder auf den Einzelfall an, generell würde ich das aber eher kritisch sehen.
Allgemein ist das aber an den Schulen meist irgendwie geregelt, je nach der jeweiligen Landesschulordnung (meist „Ausschluss aus dem laufendem Unterricht“ als erzieherische Einwirkung oder Ordnungsmaßnahme).