Guten Tag, folgende Frage es wurde Anfang Juli über Ebay etwas bei einem gewerblichen Händler gekauft und auch bezahlt (der Zahlungseingang wurde vom Verkäufer auch bestätigt) aber trotzdem wurde keine Ware verschickt (immer nur vertröstungen). Daraufhin habe wurde dann im August bei dem selben Händler über seine Homepage die selbe Ware auf Rechnung bestellt und auch bekommen. Die Rechnung habe wurde aber mit dem Hinweis der bezahlten Ware vom Juli nie bezahlt. Nun will der Händler ein Inkassounternehmen beauftragen um das Geld zubekommen. Was kann man eurer Meinung nach tun.
Danke schon mal für die Antworten.
Berechtigte! Forderung
Guten Tag.
Es handelt sich um zwei getrennte Vorgänge - einen Vertrag mit Leistungsverzug des Verkäufers und einen anderen mit Zahlungsverzug des Käufers. Beides gegeneinander aufzurechnen, ist abenteuerlich …
Daraufhin habe wurde dann im August bei dem
selben Händler über seine Homepage die selbe Ware auf Rechnung
bestellt und auch bekommen. Die Rechnung habe wurde aber mit
dem Hinweis der bezahlten Ware vom Juli nie bezahlt.
Das riecht nach Absicht und geht m.M.n. schon stark in Richtung Leistungserschleichung, wenn nicht gar Betrug; aber das müsste dann bitte ein Jurist auseinanderklabastern. Jedenfalls besteht die Forderung des Händlers zu Recht, unbeschadet der Tatsache, dass der Käufer nach der geschilderten Lage auch noch eine berechtigte Forderung gegen den Händler hat. Aber einfach so aufzurechnen dürfte erheblichen Ärger einbringen.
Mein Rat: Die ausstehende Summe begleichen, um Folgen zu vermeiden; gleichzeitig nochmals unter Fristsetzung auf den nicht erfüllten Vertrag Nr. 1 verweisen; nach Ablauf der Frist entsprechend legal eskalieren, und nicht in Selbstjustiz 
Gruß Eillicht zu Vensre
Hi,
einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen.
Gruß
Tina