BTM - erstfall - Verfahren ?

Hallo ihr lieben.

Ich benötige mal wieder ein paar Infos :smile:

Nehmen wir mal folgendes an:
Herr Meier verkauft ab und zu mariuhana an freunde bzw gibt es weiter. Herr Meier ist aber kein Ticker oder hat mit größeren Dingen über 50€ zu tun. Er hat nun an 2 freunde für ein Fest nen 20er geholt und weitergegeben. Auf dem Fest ist herr meier in der absicht einen zu rauchen mit diesen freunden, die von ihm ja das gras hatten, an eine stille ecke gegangen und hätte begonnen einen joint zu bauen (selber hatte er aber nichts dabei) und in dem moment kommt die btm kontrolle und durchsucht alle, den freunden nimmt sie den übrigen 10er ab und bei herr meier finden sie nichts.

Nehmen wir weiter an diese „Freunde“ hätten ausgesagt, das gras von Herr meier zu haben, um glaubwürdiger rüberzukommen und sich zu entlasten.

Herr Meier wird daraufhin als beschuldigter wegen canabis handel / herstellung vorgeladen. In der Vorladung erfährt er erst, dass die „Freunde“ wie oben beschrieben ausgesagt haben. Die freunde sagen allerdings auch, dass Herr Meier wenn überhaupt nur für Freunde etwas holt und diesmal auch eine Ausnahmesituation war. Nehmen wir an die Freunde sind unter 18 und zu 2, Herr meier über 18.

Herr meier beschließt nun, erst einmal keine Aussage zu machen, denn ihm wurde gesagt das er, wenn es zum Verfahren kommt, immer noch stellung beziehen kann.
Nehmen wir an es handelt sich um gras für ungefähr 20 euro, also ca 2g

Was denkt ihr, könnte es in so einem Fall zu einer Verhandlung kommen?
Und wenn, sollte Herr Meier die beiden als Lügner hinstellen oder aussagen, dass es eine Ausnahme war und er sehr eingeschränkten kontkat zu leuten hat, die etwas holen können und das er diese Leute diesmal gefragt hat, praktisch auf jemanden machen der sowas wirklich nur ganz selten macht (was auch in dem Fall der wahrheit entsprechen würde)?
Was könnte man sonst noch tun?
Wäre ein Verteidiger ratsam?
Welche Kosten / Folgen könnten für Herr Meier entstehen incl. gerichts & Verteidigerkosten?
Ließe sich hier rechtskostenbeihilfe beantragen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Grüße

Ein Verteidiger wäre in jedem Fall ratsam.

Hallo

Nehmen wir weiter an diese „Freunde“ hätten ausgesagt, das
gras von Herr meier zu haben, um glaubwürdiger rüberzukommen
und sich zu entlasten.

Na, das wäre ja auch die Wahrheit.

Herr Meier wird daraufhin als beschuldigter wegen canabis
handel / herstellung vorgeladen. In der Vorladung erfährt er
erst, dass die „Freunde“ wie oben beschrieben ausgesagt haben.
Die freunde sagen allerdings auch, dass Herr Meier wenn
überhaupt nur für Freunde etwas holt und diesmal auch eine
Ausnahmesituation war. Nehmen wir an die Freunde sind unter 18
und zu 2, Herr meier über 18.

Wieviel über 18 ist der Herr Meier denn? Das wirkt sich auf den weiteren Fortgang nicht unerheblich aus. Prinzipiell ist die unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln von Erwachsenen an Minderjährige ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, in minderschweren Fällen sind es immer noch nicht unter drei Monate.
http://bundesrecht.juris.de/btmg_1981/__29a.html
Gruß
smalbop

Der Herr Meier wäre in dem Falle 19 Jahre alt.

Danke für die Info, dann ist es also richtig gewesen das herr meier erst einmal keine aussage gemacht hat. ließe sich hier gegen die Aussage der beiden anstreiten?

Keine aussage bei der Polizei zu machen ist mit sicherheit nicht verkehrt. Ich würde mich, so ich mich jemals so in die Scheisse reiten sollte, auch nichts ohne Rücksprache mit meinem Anwalt sagen.