Kunde lässt sich für ein neues Fernsehgerät beraten und wird, da es ja HD anzeigen soll nach den Anschluss gefragt. Er Antwortet mit Kabelanschluss. Der Verkäufer meint, dass der Tunner im gerät dies könne.
Daraufhin Kauft der Kunde das gerät, allerdings in einer anderen Filiale, da in der Filiale nur noch ein Ausstellungsstück gibt das Gerät.
Nach etwa 3 Monaten stellt sich heraus, das der Tunner zwar Sat in HD anzeigen kann aber nicht Kabel.
Von wem ? Von dem Verkäufer, der Dich beraten hat ? Bei dem hast Du nichts gekauft. Von dem Verkäufer, bei dem Du das Gerät gekauft hast ? Der hat Dich nicht beraten.
insbesondere wird das nicht reichen, wenn wir hier von Mediamarkt oder Saturn reden. Die „Filialen“ sind nämlich in der Regel als selbständige Unternehmen geführt, in diesem Fall gäbe es keinerlei Ansprüche.
Gegenfrage: Senden Sender über die verschiedenen Wege ein unterschiedliches Programm (mal abgesehen von Regionalprogrammen, die nur teilweise die üblichen Sender überlagern)?
Die Ankündigung „in HD“ vor diversen Filmen hab ich im Kabel definitiv schon gesehen. Ob das dann mit HD ankommt, kann ich mangels Empfangsgerät nicht beurteilen.
da du mich nicht verstanden hast, hier nochmal deutlicher:
Die Situation, wenn du in dem einen Mediamarkt dich beraten lässt und dann in dem anderen Mediamarkt kaufst ist rechtlich identisch mit der Situation, dass du dich im Fachhandel um die Ecke beraten lässt, um dann das Gerät im Internet über einen Online-Shop zu beziehen. Da kannst du dem Online-Shop-Betreiber eben nicht vorhalten, dass der Fachhändler um die Ecke dir Features versprochen hat, die das Gerät nicht hat.
Es kommt entscheidend darauf an, wie dieser Händler und seine Filialen organisiert ist, das ist nicht nur ein „interessantes Thema“. Ist es dasselbe Unternehmen, muss sich der Unternehmer die Falschberatung in Filiale 1 zurechnen lassen, sind es unterschiedliche Unternehmen, ist er aus dem Schneider.
nein, das ist nicht der Grund. Das hat unternehmenspolitische Gründe, Gewerbesteuer fällt bei der Konstruktion vor Ort an und das verleitet so manchen Stadtherren, auf der grünen Wiese vieles für MM möglich zu machen. Außerdem kann man dann den Filialleiter als Geschäftsführer einstellen und nicht als Arbeitnehmer, d.h. keine Sozialversicherung, befristete Verträge und völlige Freiheit bei Tantiemeregelungen.