Rückerstattung von Unterhalt?

Guten Tag

nehmen wir mal folgendes an

Frau R. hat für ihren 17 J. Sohn(lebt beim Vater,sie bezahlt 300 € Unterhalt), geht auf eine 3j. Schule für ITA(Informatik-Technischer-Assistent), Schülerbafög zum 01.8.09 beantragt.

Wir Schülerbafög rückwirkend bezahlt?
Kann Frau R. den zuviel bezahlten Unterhalt zurück fordern?

danke für Eure Antworten

lisa

Hallo,

hat Schülerbafög was mit Unterhalt zu tun?

Damit sollen doch Kosten der Schule etc. abgedeckt werden?
Und wieso macht das die Mutter, wenn das „Kind“ beim Vater lebt?

Hört sich sehr fiktiv an.

Grüße
Orchidee

hi

da der Sohn beim Vater lebt, muss die Mutter(wieder verheiratet) zahlen.Sie verdient nur 350 € und 300 € gehen an Unterhalt weg.
Das Bafög wird an Unterhalt angerechnet.Unterhalt wird aber nicht beim Bafög angerechnet, wie auch Hartz 4.Damit sie nicht mehr soviel zahlen muss, hat sie mit ihren Sohn gesprochen, ob sie für ihn Bafög beantragen kann.Ist ok für ihn.

lisa

Hallo,

Wir Schülerbafög rückwirkend bezahlt?

Nein (!!!)

LG Jasmin

Hallo Lisa,

Zitat von das-neue-bafoeg.de:
Leistungen nach dem BAföG werden frühestens vom Beginn des Antragsmonats an erbracht (§ 15 Abs. 1 BAföG).

Das heisst, dass er frühestens ab August Bafoeg erhält.

MfG

Wenn sie nur 350€ verdient muß sie gar nix zahlen. Sie hat nämlich einen Selbstbehalt von 900€.

LG
ausnahmefall