Guten Tag, was folgt nach einem ERSTMALIGEN Ladendiebstahl im Wert von 16,-? Die 50,- Entschädigung wurden gleich gezahlt und der jenige ist volljährig, aber noch nie vorher straffällig geworden! Die Verkäuferin meinte, „Laden xy“ stellt Strafanzeige und die Staatsanwaltschaft würde sich melden! Der Straftäter wohnt in Bayern u hat in Sachsen den Diebstahl begangen!
Hallo!
Die Frage ist unmöglich zu beantworten. Nach dem Legalitätsprinzip muss die Staatsanwaltschaft die Tat zur Anklage bringen, nach dem Opportunitätsprinzip kann sie es aber auch sein lassen. Und wenn es vor Gericht geht, kann das Verfahren noch immer eingestellt werden. Bei dem geschilderten Fall ist die Wahrscheinlichkeit dafür ziemlich hoch, aber man weiß ja nie.
Erfolgt keine Einstellung, folgt eine geringe Geldstrafe (unter 90 Tagessätzen). Wenn die Person noch nicht 21 ist, kann auch nach Jugendstrafrecht geurteilt werden, dann könnte es eventuell nur eine Verwarnung geben.
Anwaltliche Vertretung erhöht übrigens die Chancen!
Hallo,
interessierte Zusatzfrage: Können Legalitätsprinzip und Opportunitätsprinzip gleichzeitig beim selben Vorgang gelten?
Gruß,
Markus
Guten Tag Frau22,
ich hoffe doch, dass der Ladendieb eine Strafe bekommt. Habe nämlich kein Verständnis dafür.
Beim ersten mal sind vermutlich ca 10 Tage Sozialarbeit fällig.
Gruß Michael
Huhu!
Beim ersten mal sind vermutlich ca 10 Tage Sozialarbeit
fällig.
UNd die gesetzliche Grundlage dafür siehst Du wo?
Hallo
ich kenne 2 vergleichbare Fälle in meinem Bekanntenkreis. Da wurden jeweils 10 Tage Sozialarbeit in Tierheim verhängt.
Aufgrund deiner Frage habe ich gegoogelt und musste lesen, dass je nach dem mit welchem Fuß der Staatsanwalt oder Richter aufgestanden ist, das Verfahren auch eingestellt wird. Meinem Rechtsempfinden entspricht das eher nicht. Scheint eher ein Glücksspiel zu sein.
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