Gez für Student ohne Einkommen

Hallo,

fiktive Person A wohnt aufgrund des Studiums nicht mehr bei den Eltern, sondern in seiner eigenen kleinen Wohnung. Nach einiger Zeit kommt ein GEZ Brief angeflattert und der Student fragt sich ob er zahlen muss, oder befreit ist. Denn der Student lebt zusammen mit anmeldepflichtigen Geräten in dem Haushalt. Und nur er lebt dort.
Da der Student aber keinerlei Einkommen hat (er bekommt etwas Unterstützung durch die Eltern) wäre es ganz schön bitter für ihn zahlen zu müssen. Die Richtlinien der GEZ zur Befreiung versteht er leider nicht, da er ja nicht Jura studiert.
Deswegen hier stellvertretend die Frage.

Muss Student A zahlen? Oder gibt es eine Möglichkeit für ihn nicht zahlen zu müssen, wenn er die Geräte behalten und auch benutzen will und sich auf legalen Wegen bewegen will?

Der Student sollte mal in so einen Anmeldebogen hineinschauen.
Da kann sich ein Student nämlich bei geringem Einkommen befreien lassen.
Gruß
Susanne

Hallo,

grundsätzlich muss sich jeder, der Geräte zum Empfang bereithält anmelden. Sonst schickt einem die GEZ einfach mal einen „netten“ Brief und es kommt nur zu unnötigem Ärger. Bei geringem Einkommen kann man sich aber befreien lassen.

Und das ist nicht schwer: https://teilnehmerdienste.gez-service.de/WFEBus/befr…

Übrigens sind Gesetzestexte manchmal vielleicht verwirrend, aber ein Anruf bei der GEZ kann auch viele Fragen beantworten.

Grüße
Jessica

Das tut ihm leid, der Student kommt leider mit dem Rechtsdeutsch nicht zurecht. Wo kann der Student denn da irgendwas sehen von Einkommensgrenzen, oder ähnlichem. Bafög und sowas erhält der Student nämlich nicht. Er lebt sozusagen auf vom Ersparten und Elternunterstützung.
Und was in den ganzen Büchern, die unten genannt sind steht, weiß er nicht.

Quelle GEZ:

  1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 27 bis 40 SGB XII) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)

  2. Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 41 bis 46 SGB XII)

  3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II) Ich erhalte einen Zuschlag nach § 24 SGB II ja nein

  4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
    5a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben Ich lebe bei den Eltern ja nein

5b. Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 99, 100 Nr. 5 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III) oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des SGB III, die nicht bei den Eltern leben Ich lebe bei den Eltern ja nein

5c. Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III), die nicht bei den Eltern leben Ich lebe bei den Eltern ja nein

  1. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
    7a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung. RF-Merkzeichen zuerkannt
    7b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. RF-Merkzeichen zuerkannt
  2. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. RF-Merkzeichen zuerkannt
  3. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 61 bis 66 SGB XII) oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften
  4. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) ein Freibetrag zuerkannt wird
  5. Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben

Hallo,

nochmal mein Tipp: der Student sollte bei der GEZ anrufen und fragen zu welcher Gruppe er gehört - ich tippe auf eine der Gruppe 5.
Dann wollen die Kontoauszüge sehen und wollen genau wissen wieviel Geld der Student zur Verfügugung hat und ob die Eltern nur etwa Sozialhilfesatz zum Leben überweisen oder ein halbes Vermögen.

Sooo schwierig ist es nun wirklich nicht.

Grüße
Jessica

dann wird der fiktive Student demnächst mal bei der GEZ anrufen :wink:
Er lässt Grüße ausrichten und bedankt sich!

Hallo!

Die Person kann gern bei der GEZ anrufen, sollte sich aber seelisch und moralisch darauf vorbereiten, nicht von der GEZ befreit zu werden, wenn kein Befreiungsgrund gemäß §6 RGebStV vorliegt, was ja nicht der Fall ist, da die fiktive Person kein Bafög bezieht. Eine andere Person könnte berichten, dass es der GEZ egal ist, ob die paar Euronen, die von den Eltern kommen, auch nicht mehr sind als das Bafög, das andere fiktive Personen bekommen, aber in keinem Gesetz steht, dass es ein Mindesteinkommen geben muss, unter dem man von der GEZ befreit ist. Diese Zeiten, so könnte dir jemand zuflüstern, sind leider vorbei.

Außerdem könnte berichtet werden, dass es auch ohne TV ein sehr angenehmes Studentenleben gibt :smile:

Im Klartext: Rechne nicht damit, dass du befreit wirst. Es gibt keinen Befreiungsgrund, dem sich dein Fall zurechnen lässt. Laut GEZ-Selbstauskunft (http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_g…) ist das auch ganz klar festgelegt. Da du kein Bafög beziehst, wirst du nicht befreit. So einfach ist die GEZ-Welt.

Grüße!

grundsätzlich muss sich jeder, der Geräte zum Empfang
bereithält anmelden. Sonst schickt einem die GEZ einfach mal
einen „netten“ Brief

Und nun? Auch wenn die GEZ gerne droht und hochtrabend schreibt…man muss auf diese Briefe nicht antworten, wenn man keine Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält.
Selbst wenn man welche bereit hält, kann man diese Briefe ignorieren. Das wäre dann allerdings nicht rechtens.

und es kommt nur zu unnötigem Ärger.

Wie kommst du darauf? Spätestens nach dem zweiten oder dritten Brief den man ignoriert hat man meist erstmal Ruhe.

Übrigens sind Gesetzestexte manchmal vielleicht verwirrend,
aber ein Anruf bei der GEZ kann auch viele Fragen beantworten.

Ob die aber so objektiv ist?

Guten Tag,

dann wird der fiktive Student demnächst mal bei der GEZ
anrufen :wink:
Er lässt Grüße ausrichten und bedankt sich!

Also die GEZ selber anrufen, würde ich keiner fiktiven Person raten. Die sind so auf ihren eigenen Vorteil bedacht, dass der fiktive Student mit Sicherheit (laut denen) was zu zahlen hat.

Ist denn Nichtanmeldung überhaupt illegal? Ist das nicht einfach ne kleine Ordnungswidrigkeit? Wenn überhaupt?

Bei
geringem Einkommen kann man sich aber befreien lassen.

Falsch!

Die Zeiten, dass die Einkommenshöhe entscheidende war, sind schon eine Weile vorbei. Die Befreiung gilt nur bei Empfängern von im weiteren Sinne Sozialleistungen. Welche genau ist hier aufgeführt:

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index…

Insofern würde der fiktive UP hier keine Befreiung kriegen, da er von seinen Eltern unterstützt und kein Bafög bekommt - wir hier an anderer Stelle schon richtig bemerkt wurde.

LG Petra

Hallo,

wie peinlich dann bin ich noch falsch infomiert… Ich wurde nämlich vor 7 Jahren befreit, weil ich nur ein paar Euro von meinen Eltern beim Studium bekommen habe…

Aber wie witzlos ist das eigentlich? Der Student, der mit 200€ auskommen muss wird nicht befreit obwohl er weniger als der ALG2 - Empfänger hat? Kein Wunder, dass sich viele lieber gar nicht bei der GEZ anmelden…

Entsetzte Grüße
Jessica

Hallo,

Der Student, der mit 200€
auskommen muss wird nicht befreit obwohl er weniger als der
ALG2 - Empfänger hat?

Wenn er wirklich weniger hätte, bekäme er doch Bafög oder Hartz 4 oder Unterstützung von den Eltern. Mit 200€ kann man weder auskommen noch studieren. Die Logik darin ist mir durchaus verständlich.

Kein Wunder, dass sich viele lieber gar nicht bei der GEZ anmelden…

Niemand ist verpflichtet, einen Empfänger zu haben.

Gruß
loderunner

Hallo,

Hallo,

Wenn er wirklich weniger hätte, bekäme er doch Bafög oder
Hartz 4 oder Unterstützung von den Eltern. Mit 200€ kann man
weder auskommen noch studieren. Die Logik darin ist mir
durchaus verständlich.

Ob Du es Dir jetzt vorstellen kannst oder nicht: man kann und manche müssen auch mit 200€ auskommen. Da zahlen die Eltern die Miete und das wars. Das zum Thema Logik… Außerdem sollte die Zahl nur verseutlichen, dass manche Studenten weniger haben als ein Hartz4-Empfänger.

Niemand ist verpflichtet, einen Empfänger zu haben.

Aja, und das ist ja „prima“ zu verwirklichen. Es reicht ja schon ein Computer mit Internetzugangsmöglichkeit. Und ich möchte einen Studenten sehen, der ohne das Ding studieren kann…

Gruß
loderunner

Grüße
Jessica

Hallo,

Wenn er wirklich weniger hätte, bekäme er doch Bafög oder
Hartz 4 oder Unterstützung von den Eltern. Mit 200€ kann man
weder auskommen noch studieren. Die Logik darin ist mir
durchaus verständlich.

Ob Du es Dir jetzt vorstellen kannst oder nicht: man kann und
manche müssen auch mit 200€ auskommen. Da zahlen die Eltern
die Miete und das wars.

Also doch mehr als 200€.

Das zum Thema Logik…

Ja.

Außerdem sollte
die Zahl nur verseutlichen, dass manche Studenten weniger
haben als ein Hartz4-Empfänger.

Und da denkt man sich halt ein paar Zahlen aus und alle geben einem dann recht?

Niemand ist verpflichtet, einen Empfänger zu haben.

Aja, und das ist ja „prima“ zu verwirklichen. Es reicht ja
schon ein Computer mit Internetzugangsmöglichkeit. Und ich
möchte einen Studenten sehen, der ohne das Ding studieren
kann…

Bei den 200€ im Monat kann man sich eh’ keinen PC kaufen und es gibt Rechnerpools in der Hochschule.
Es ist zu verwirklichen.

Aber hier ging es eh’ um den rechtlichen Aspekt. Nichts weiter. Beschwer Dich bei der GEZ. Vielleicht geben die das ja an die Politiker weiter, die die Gesetze gemacht haben.
Gruß
loderunner