Hätte da mal eine frage zur verjährung von rechnungen…
Angenommen man hat im Juni 2006 ärztliche hilfe in anspruch genommen ohne zu dem zeitpunkt versichert zu sein, das ganze wird aber über die ehemalige versicherungskarte abgewickelt.
Kann die versicherung einem dann im September 2009 eine rechnung über die genutzen arztkosten ( ca. 100 euro) schicken??? Und müsste man diese bezahlen?
Oder wäre das in diesem fall nichtig, da die rechnung schon verjährt ist??
das wäre ja dann 3 jahre und 3 monate später.
Vielen dank für jede antwort,
hab in der suchfunktion leider nichts vergleichbares gefunden…
besten dank
Angenommen man hat im Juni 2006 ärztliche hilfe in anspruch
genommen ohne zu dem zeitpunkt versichert zu sein, das ganze
wird aber über die ehemalige versicherungskarte abgewickelt.
Ich würde mir eher Gedanken über die strafrechtliche Relevanz dieser Aktion machen, statt zu überlegen, wie ich mich um die Zahlung drücken kann.
Kann die versicherung einem dann im September 2009 eine
rechnung über die genutzen arztkosten ( ca. 100 euro)
schicken???
Natürlich kann sie eine Rechnung schicken, sie kann so viele Rechnungen schicken, wie sie will. Ob die bezahlt werden müssen, ist eine andere Frage.
Und müsste man diese bezahlen?
Ich würde sie ganz schnell bezahlen, bevor irgendjemand auf die Idee kommt, dass hier der Tatbestand des Betruges erfüllt sein könnte.
Ganz ruhig…
Man gehe davon aus, die person war zu dem zeitpunkt offiziell beim arbeitsamt als arbeitslos gemeldet, und das arbeitsamt trug die kosten der versicherung, nur das datum der ärztlichen leistung war genau der tag an dem die versicherungslast von arbeitsgeber zu arbeitsamt wechselte…
Man stelle sich vor schon 2006 gab es ein ewiges hin und her zwischen versicherung - versicherungsnehmer - arbeitsamt…bis es wohl irgendwann hiess es hat sich alles geklärt…
was würden sie in dieser möglichen situation urteilen??
die Geschichte kann meiner Meinung nach so nicht stimmen. Selbst wenn nicht nur ein Tag, sondern gleich ein Monat zwischen Abmeldung des Arbeitgebers und Leistungsbezug bei der Arbeitsagentur gelegen hätte, hätte Versicherungsschutz bestanden:
Angenommen,
die person ist bis zum 15.06.06 in festanstellung und somit wird auch die gesetzliche versicherung übernommen…ab dem 16.06 ist der jenige offizielle arbeitslos gemeldet…(er hätte auch eine bestätigung)
Der ärztliche einsatz würde am 18.06.06 stattfinden…
Von dem her müsste er ja dann doppelt versichert sein?!?
Wenn man noch nachträglich bis zu einem monat versicherungsschutz hat, und man auch noch über das arbeitsamt soziale leistungen empfängt…???
Ich persöhnlich finde die geschichte auch komisch, aber man stelle sich einfach vor DAS ES SO IST…
Man gehe davon aus, die person war zu dem zeitpunkt offiziell
beim arbeitsamt als arbeitslos gemeldet, und das arbeitsamt
trug die kosten der versicherung, nur das datum der ärztlichen
leistung war genau der tag an dem die versicherungslast von
arbeitsgeber zu arbeitsamt wechselte…
Wieso spielt das eine Rolle ?
Man stelle sich vor schon 2006 gab es ein ewiges hin und her
zwischen versicherung - versicherungsnehmer - arbeitsamt…bis
das heißt der versicherunsgnehmer wußte, dass es Probleme mit seiner Krankenversicehrung gab.
es wohl irgendwann hiess es hat sich alles geklärt…
Offenbar ja nicht.
was würden sie in dieser möglichen situation urteilen??
Ich habe das nicht zu beurteilen. Ich kann nur empfehlen die Sache möglichst geräuschlos aus der Welt zu schaffen, bevor die schlafenden Hunde aufwachen.
wenn ab 16. Leistungen bezogen wurden (keine Sperre), dann bestand lückenlose Pflichtversicherung, der nachwirkende Schutz kommt nicht zum Zuge. Wenn nicht, dann nachwirkender Schutz. Das ist keine Doppelversicherung, sondern eine subsidiäre.
Das Problem existiert nicht - oder nur in den Köpfen der GKV.